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- Written by: hmomberger
- Category: Verkehrsverstöße
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E-Scooter im Straßenverkehr: Was Sie wissen müssen
Seit Juni 2019 sind E-Scooter in Deutschland zugelassen. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung). Maximalgeschwindigkeit: 20 km/h. Gehweg: verboten. Radweg: Pflicht. Mindestalter: 14 Jahre. Versicherungsplakette: Pflicht.
Bußgeldkatalog E-Scooter 2026
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren auf dem Gehweg | 55 € | – |
| Ohne Versicherungskennzeichen | 40 € | – |
| Nebeneinander fahren | 15–30 € | – |
| Rotlichtverstoß | 60–180 € | 1 |
| Zu zweit fahren | 10 € | – |
| Alkohol ab 0,5 ‰ | 500 € | 2 |
Aktuelle Rechtsprechung: E-Scooter
OLG Hamm, Urt. v. 08.01.2025 – 1 ORs 70/24: Führerscheinentzug bei Trunkenheitsfahrt
Das OLG Hamm stellte klar: Bei einer Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter gilt die Regelvermutung der Ungeeignetheit nach § 69 StGB – wie beim PKW. Der Angeklagte fuhr mit 1,51 ‰ einen Miet-E-Scooter. Das OLG hob das milde Urteil des AG auf: Statt Fahrverbot ist Fahrerlaubnisentziehung die Regel.
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit auch bei E-Scootern ab 1,1 ‰
Für E-Scooter-Fahrer gilt die vom BGH festgelegte Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille. Ab diesem Wert: Straftat nach § 316 StGB. Für Fahranfänger unter 21: 0,0 Promille.