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Leivtec XV3 2026: Laser-Handmessgerät mit bekannten Problemen

Das Leivtec XV3 ist ein mobiles Laser-Handmessgerät der Firma Leivtec GmbH, das in einem Stativ montiert wird und von Polizeibediensteten zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt wird. Das Gerät arbeitet nach dem Laser-Messprinzip und ist für mobile Messungen konzipiert. ALLERDINGS: Das Gerät ist berüchtigt für seine Fehler und Unzulänglichkeiten. Die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) hat in einem Mängelbericht von 2021 erhebliche Probleme mit diesem Gerät dokumentiert, was es zu einem der am meisten anfechtbaren Geräte in Deutschland macht.

Technische Funktionsweise

Das Leivtec XV3 basiert auf dem Laser-Messprinzip: Ein Laserstrahl wird auf das Fahrzeug gerichtet, und die Reflexion wird erfasst. Das System berechnet basierend auf der Laufzeit des Lichts die Entfernung des Fahrzeugs. Das Gerät nutzt ein Zwei-Punkte-Schätzwert-Verfahren: Es misst die Distanz zu zwei Zeitpunkten und errechnet daraus die Geschwindigkeit.

Das Gerät wird von einem Beamten mit Stativ bedient. Der Beamte muss das Gerät auf das Fahrzeug ausrichten und die Messung auslösen. Die Genauigkeit hängt stark vom korrektiven Handling und der korrekten Ausrichtung des Geräts ab. Besonders wichtig ist der Neigungswinkel des Geräts - eine fehlerhafte Ausrichtung führt zu systematischen Messfehlern.

Ein großes Problem des Zwei-Punkte-Schätzwert-Verfahrens ist, dass die Plausibilität der Messung nicht immer gewährleistet ist. Das Gerät kann etwa bei großer Distanz zu Fahrzeugen zu völlig unrealistischen Messwerten kommen.

Technische Daten

EigenschaftDetails
HerstellerLeivtec GmbH
MessprinzipLaser-Handmessgerät mit Zwei-Punkt-Schätzwert-Verfahren
PTB-Zulassung18.11/12.01 (PROBLEMATISCH - PTB hat Mängel festgestellt!)
Messbereichca. 5 bis 200 km/h
Toleranz3 km/h (bis 100 km/h) / 3 % (über 100 km/h)
EinsatzartMobil (Stativ-gestützt)

Häufige Fehlerquellen

Das Leivtec XV3 ist eines der fehleranfälligsten Messgeräte in Deutschland und weist MASSIVE PROBLEME auf:

  1. PTB-Mängelbericht 2021: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) stellte in einem Gutachten von 2021 fest, dass das Leivtec XV3 unzulässige Messwertabweichungen aufweist. Dies ist ein enormes Manko, da es die grundsätzliche Zuverlässigkeit des Geräts in Frage stellt.
  2. Zwei-Punkte-Schätzwert-Probleme: Das Zwei-Punkte-Messprinzip ist inhärent fehleranfällig. Bei kurzer Messstrecke und schnellen Fahrzeugen können die Abweichungen erheblich sein. Die Plausibilität ist oft fragwürdig.
  3. Neigungswinkelproblematik: Das Gerät muss exakt ausgerichtet sein. Schon kleine Abweichungen vom Neigungswinkel führen zu signifikanten Messfehlern. Viele Beamte richten das Gerät nicht korrekt aus.
  4. Fehlende Rohmessdaten: Das Gerät speichert typischerweise keine detaillierten Rohmessdaten, die eine Überprüfung ermöglichen würden. Dies macht eine unabhängige Nachprüfung unmöglich.
  5. Bedienungsfehler: Das Gerät wird von Hand bedient und ist daher anfällig für Bedienungsfehler. Eine korrekte Bedienung ist schwierig und wird oft nicht eingehalten.
  6. Visiereinrichtung: Die Visiereinrichtung muss vor jeder Messung überprüft und kalibriert werden. Dies wird häufig nicht gemacht.

Wichtige Rechtsprechung

Das Leivtec XV3 ist einer der am häufigsten in Einsprüchen angefochtenen Messgeräte. Viele Gerichte haben Messungen mit diesem Gerät aufgehoben. Die 2021er PTB-Stellungnahme zu Messwertabweichungen wird immer häufiger zitiert und führt zu Aufhebungen von Bußgeldbescheiden.

Mehrere Oberlandesgerichte haben sich kritisch zu den Zwei-Punkte-Messverfahren geäußert und betont, dass die Genauigkeit fragwürdig ist. Insbesondere wenn die Messung aus großer Distanz durchgeführt wurde, werden Messungen angezweifelt.

Der Hinweis auf den PTB-Mängelbericht hat sich als überaus effektiv erwiesen. Viele Gerichte erkennen das Gutachten als autoritative Quelle an und heben darauf basierend Bußgeldbescheide auf.

Einspruch gegen Leivtec XV3 Messung

Ein Einspruch gegen eine Leivtec-XV3-Messung sollte den PTB-Mängelbericht von 2021 hervorheben. Der Bericht dokumentiert, dass das Gerät unzulässige Messwertabweichungen aufweist - dies ist ein direkter Angriff auf die Validität der Messung. SEHR GUTE EINSPRUCHSCHANCEN wegen dieser dokumentierten Mängel. Darüber hinaus sollten folgende Aspekte angeführt werden: (1) Mögliche Neigungswinkelprobleme bei der Aufstellung, (2) Unplausibel hohe oder niedrige Messwerte (Zwei-Punkte-Schätzwert-Problematik), (3) Fehlen von Rohmessdaten, (4) Bedienungsfehler bei der Visiereinrichtung.

Die Erfolgsquote bei Einsprüchen gegen Leivtec-XV3-Messungen ist extrem hoch - oft 50-70% oder mehr, gerade weil der PTB-Mängelbericht weithin bekannt ist. Ein guter Einspruch sollte direkt auf diesen Bericht verweisen und argumentieren, dass ein Gerät mit bekannten Messwertabweichungen nicht zur Basis für Bußgeldbescheide herangezogen werden darf. Dies ist einer der erfolgreichsten Anspruchsansätze gegen Geschwindigkeitsmessungen in Deutschland.

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