- Details
- Written by: hmomberger
- Category: Parkverstöße
- Hits: 370
Falsch geparkt? Das sind die aktuellen Bußgelder
Parkverstöße sind die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Die Bußgelder wurden in den letzten Jahren deutlich angehoben – vor allem wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Bußgeldtabelle: Parkverstöße 2026
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Parken ohne gültigen Parkschein | 20–40 € | – |
| Parken im Halteverbot | 25 € | – |
| Parken auf dem Gehweg | 55 € | – |
| Parken auf dem Gehweg mit Behinderung | 70 € | 1 |
| Parken in Feuerwehrzufahrt | 55 € | – |
| Parken in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | 100 € | 1 |
| Parken auf Schwerbehindertenparkplatz | 55 € | – |
| Parken in zweiter Reihe | 55 € | – |
| Parken in zweiter Reihe mit Behinderung | 80 € | 1 |
| Parken auf Radweg | 55 € | – |
| Parken auf Radweg mit Behinderung | 70 € | 1 |
| Unberechtigtes Parken auf E-Auto-Ladeplatz | 55 € | – |
Abschleppen: Wann darf es sein?
Wer andere Verkehrsteilnehmer durch Falschparken erheblich behindert, muss mit dem Abschleppen rechnen. Die Kosten trägt der Falschparker – und die liegen schnell bei 150–300 €.
Knöllchen ignorieren? Keine gute Idee
Wer ein Knöllchen nicht bezahlt, riskiert ein Mahnverfahren und zusätzliche Gebühren. Bei Halterhaftung wird der Fahrzeughalter herangezogen, auch wenn er nicht selbst gefahren ist.