TraffiStar S350 (Jenoptik) 2026: Laserscanner & Mehrspur-Messung
Der TraffiStar S350 von Jenoptik Robot GmbH ist ein stationäres Laserscanner-Messsystem, das insbesondere an Bundesautobahnen und Bundesstraßen eingesetzt wird. Das Gerät kann mehrere Fahrzeugarben (Mehrzielmessung) gleichzeitig erfassen und bietet damit eine automatisierte Geschwindigkeitskontrolle ohne Kamerabedienung. Die Technologie basiert auf Laserscanning und ermöglicht eine präzise Erfassung von Fahrzeuggeschwindigkeiten unabhängig von Lichtverhältnissen.
Technische Funktionsweise
Der TraffiStar S350 arbeitet mit einem Laser-Scan-System (LIDAR), das die Fahrbahn kontinuierlich mit Laserpulsen abscannt. Das System ermöglicht eine Mehrspur- und Mehrzielmessung, d.h. es können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig und in verschiedenen Fahrtspuren erfasst werden. Die Geschwindigkeit wird durch Weg-Zeit-Berechnung ermittelt: Das System misst die Position eines Fahrzeugs zu verschiedenen Zeitpunkten und errechnet daraus die Geschwindigkeit.
Das Gerät ist speziell für den Einsatz an Bundesautobahnen konzipiert und verfügt über eine ausgezeichnete Reichweite. Die Erfassung erfolgt automatisch und kontinuierlich, wodurch eine permanente Geschwindigkeitsüberwachung möglich ist. Das System nutzt PTB-zugelassene Messtechnik und ist mit entsprechenden Kalibrier- und Wartungsprotokollen ausgestattet.
Ein kritischer Punkt ist die Datenverarbeitung: Der TraffiStar S350 speichert normalerweise keine detaillierten Rohmessdaten, sondern nur ausgewählte Parameter. Dies führt zu ähnlichen Problemen wie beim PoliScan Speed, insbesondere bezüglich der Nachprüfbarkeit von Messungen.
Technische Daten
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Hersteller | Jenoptik Robot GmbH |
| Messprinzip | Laserscanner mit Mehrspur-/Mehrzielmessung |
| PTB-Zulassung | 18.11/15.06 |
| Messbereich | ca. 6 bis 350 km/h |
| Toleranz | 3 km/h (bis 100 km/h) / 3 % (über 100 km/h) |
| Einsatzart | Stationär (Autobahnaufstellung) |
Häufige Fehlerquellen
Der TraffiStar S350 ist in mehreren Punkten fehleranfällig und wird häufig Gegenstand von erfolgreichen Einsprüchen:
- Keine Speicherung von Rohmessdaten: Das Gerät speichert typischerweise keine Rohmessdaten, sondern nur aufbereitete Messwerte. Dies macht eine unabhängige Überprüfung der Messung unmöglich und ist von Gerichten als problematisch beurteilt worden.
- Zuordnungsprobleme bei dichtem Verkehr: Bei mehrspurigem und dichtem Verkehr können Zuordnungsprobleme entstehen, besonders wenn Fahrzeuge sehr dicht nebeneinander fahren. Das System muss eindeutig zwischen den Fahrzeugen unterscheiden, was nicht immer zuverlässig funktioniert.
- Auswerterahmen-Problematik: Der sogenannte Auswerterahmen (die Zone, in der das Gerät Messungen vornimmt) kann fehlerhaft definiert sein. Eine genaue Festlegung der Messstrecke ist erforderlich, wird aber nicht immer dokumentiert.
- Kalibrierungsfehler: Abweichungen bei der Kalibrierung und Wartung können zu systematischen Messfehlern führen. Die erforderlichen Wartungs- und Kalibrierprotokolle müssen vorgelegt werden.
- Wettereinflussfaktoren: Regen, Nebel oder Schnee können die Lasererfassung beeinträchtigen und zu fehlerhaften Messungen führen.
Wichtige Rechtsprechung
Das Verfassungsgericht des Saarlandes hat sich zur Frage der Rohmessdaten-Speicherung grundsätzlich geäußert und betont, dass die fehlende Möglichkeit, Rohmessdaten einsehen zu können, die Überprüfbarkeit von Messungen erheblich einschränkt. Dies gilt gleichermaßen für den TraffiStar S350 wie für das PoliScan Speed.
Mehrere Oberlandesgerichte haben Entscheidungen gefällt, die die Anforderungen an standardisierte Messverfahren konkretisieren. Insbesondere die korrekte Aufstellung und die Einhaltung der Bedienungsanleitung sind essentiell. Wenn diese Anforderungen nicht erfüllt sind, können Messungen fehlerhaft sein.
In der Praxis berichten Verkehrsanwälte von guten Erfolgsquoten bei Einsprüchen, wenn die fehlenden Rohmessdaten angefordert werden und nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Einspruch gegen TraffiStar S350 Messung
Ein erfolgreicher Einspruch gegen eine TraffiStar-S350-Messung sollte folgende Punkte thematisieren: (1) Die fehlende Speicherung und damit fehlende Verfügbarkeit von Rohmessdaten, (2) Mögliche Zuordnungsprobleme bei mehrspurigem Verkehr, (3) Die genaue Definition des Auswerterahmens und deren Dokumentation, (4) Aktuelle Wartungs- und Kalibrierungszertifikate des Geräts. Die Anfoderung, dass Rohmessdaten zur Verfügung gestellt werden, scheitert bei diesem Gerät häufig, da diese nicht gespeichert werden - dies ist ein enormer Vorteil für den Betroffenen.
Es ist empfehlenswert, den Sachverhalt unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Rohmessdaten-Problematik zu bearbeiten. Viele Gerichte haben mittlerweile akzeptiert, dass die fehlende Verfügbarkeit von Rohmessdaten ein Grund für die Aufhebung eines Bußgeldbescheids darstellt. Ein erster Anruf bei der zuständigen Behörde, um Rohmessdaten anzufordern, ist strategisch sinnvoll und dokumentiert das Verteidigungsinteresse.
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