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VAMA – Videogestützte Abstandsmessung auf Autobahnen

Die VAMA (Video-Abstands-Mess-Anlage) ist ein Brückenabstandsmessverfahren, das in mehreren Bundesländern zur Überwachung des Sicherheitsabstands auf Autobahnen eingesetzt wird. Das System basiert auf Videoaufzeichnungen von Autobahnbrücken und ermöglicht die gleichzeitige Erfassung von Geschwindigkeit und Abstand.

Technische Funktionsweise

Bei der VAMA wird eine Videokamera auf einer Autobahnbrücke installiert, die den darunterliegenden Verkehr aufzeichnet. Auf der Fahrbahn befinden sich behördliche Markierungen in definierten Abständen (typischerweise 50-Meter-Markierungen). Die Auswertung erfolgt nachträglich: Anhand der Videobilder wird bestimmt, wann die Vorderachse des vorausfahrenden Fahrzeugs und anschließend die Vorderachse des nachfolgenden Fahrzeugs die Ziellinie überquert.

Aus den Zeitdifferenzen und bekannten Streckenabständen werden Geschwindigkeit und Abstand mathematisch errechnet. Die Identifizierung des Fahrers erfolgt durch eine separate Identkamera.

Technische Daten

ParameterWert
MessartVideo-Brückenabstandsmessung
EinsatzortAutobahnbrücken
MarkierungenBehördliche Fahrbahnmarkierungen (50 m-Abstände)
MesswerteGeschwindigkeit und Abstand
AuswertungNachträgliche Videoauswertung am Bildschirmarbeitsplatz
Bildfrequenz25 Bilder/Sekunde
ZeitmessungBildgenau (1/25 Sekunde)

Häufige Fehlerquellen

  • Perspektivische Verzerrung: Je nach Kamerawinkel und -position auf der Brücke können perspektivische Verzerrungen die Genauigkeit der Messung beeinträchtigen.
  • Fehlzuordnung: Bei dicht aufeinander fahrenden Fahrzeugen gleicher Bauart kann es zu Verwechslungen bei der Zuordnung zwischen Tatvideo und Identfotos kommen.
  • Geschwindigkeitskonstanz: Das System setzt voraus, dass die Geschwindigkeit im Messbereich weitgehend konstant bleibt. Brems- oder Beschleunigungsvorgänge können das Ergebnis verfälschen.
  • Messstreckenmarkierungen: Fehlerhafte oder abgenutzte Fahrbahnmarkierungen können die Auswertung beeinflussen.
  • Bildschirmauflösung: Die Auswertesoftware erfordert eine Mindestauflösung von 1024 × 768 Pixel. Bei niedrigerer Auflösung können Auswertungsfehler auftreten.

Wichtige Rechtsprechung

Die VAMA gilt als standardisiertes Messverfahren. Die Rechtsprechung verlangt jedoch, dass die Auswertung nachvollziehbar dokumentiert wird. Insbesondere muss geprüft werden, ob das Abstandsverhalten im Messbereich konstant war oder ob ein Aufschließvorgang oder ein vorheriges Einscheren vorlag.

Einspruch gegen VAMA-Messungen

Bei einem Einspruch gegen eine VAMA-Messung sollte insbesondere geprüft werden, ob die Geschwindigkeit und der Abstand im Messbereich tatsächlich konstant waren. Auch die korrekte Zuordnung der Fahrzeuge und die Qualität der Fahrbahnmarkierungen sind häufig angreifbare Punkte.

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