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E-Scooter im Straßenverkehr: Was Sie wissen müssen

Seit Juni 2019 sind E-Scooter in Deutschland zugelassen. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen der eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung). Maximalgeschwindigkeit: 20 km/h. Gehweg: verboten. Radweg: Pflicht. Mindestalter: 14 Jahre. Versicherungsplakette: Pflicht.

Bußgeldkatalog E-Scooter 2026

VerstoßBußgeldPunkte
Fahren auf dem Gehweg55 €
Ohne Versicherungskennzeichen40 €
Nebeneinander fahren15–30 €
Rotlichtverstoß60–180 €1
Zu zweit fahren10 €
Alkohol ab 0,5 ‰500 €2

Aktuelle Rechtsprechung: E-Scooter

OLG Hamm, Urt. v. 08.01.2025 – 1 ORs 70/24: Führerscheinentzug bei Trunkenheitsfahrt

Das OLG Hamm stellte klar: Bei einer Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter gilt die Regelvermutung der Ungeeignetheit nach § 69 StGB – wie beim PKW. Der Angeklagte fuhr mit 1,51 ‰ einen Miet-E-Scooter. Das OLG hob das milde Urteil des AG auf: Statt Fahrverbot ist Fahrerlaubnisentziehung die Regel.

BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit auch bei E-Scootern ab 1,1 ‰

Für E-Scooter-Fahrer gilt die vom BGH festgelegte Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille. Ab diesem Wert: Straftat nach § 316 StGB. Für Fahranfänger unter 21: 0,0 Promille.