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ViDistA – Videogestützte Abstandsauswertung durch Nachfahren
Das ViDistA-Verfahren (Video-Distanz-Auswertung) ist ein besonderes Abstandsmessverfahren, bei dem der Abstand nicht von einer Brücke aus, sondern durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug ermittelt wird. Es handelt sich um ein Auswerteverfahren, das die aufgezeichneten Videodaten eines Nachfahrvorgangs nachträglich analysiert.
Technische Funktionsweise
Beim ViDistA-Verfahren fährt ein Polizeifahrzeug mit eingebauter Videoanlage hinter dem verdächtigen Fahrzeug her und zeichnet den Vorgang auf. Die Auswertung erfolgt analog zu den Brückenabstandsmessverfahren: Anhand der aufgezeichneten Videosequenz werden Geschwindigkeit und Abstand des vorausfahrenden Fahrzeugs nachträglich errechnet.
Im Gegensatz zu den stationären Brückenverfahren ergeben sich beim ViDistA besondere Herausforderungen, da sich sowohl das messende als auch das gemessene Fahrzeug in Bewegung befinden. Vergrößert sich der Abbildungsmaßstab des überwachten Fahrzeugs im Video, nähert sich das Einsatzfahrzeug an; verkleinert sich der Maßstab, entfernt es sich.
Technische Daten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Messart | Videogestützte Nachfahr-Abstandsmessung |
| Einsatzfahrzeug | Polizeifahrzeug mit Videoanlage |
| Messprinzip | Nachträgliche Auswertung des Nachfahrvideos |
| Messwerte | Geschwindigkeit und Abstand |
| Ähnliches Verfahren | ProVida (Geschwindigkeitsmessung) |
| Auswertung | Softwaregestützte Videobildauswertung |
Häufige Fehlerquellen
- Annäherung des Einsatzfahrzeugs: Nähert sich das Polizeifahrzeug zum Messende an den vorausfahrenden Pkw an, wirkt sich dies zuungunsten des Betroffenen aus – der Abstand erscheint kleiner als tatsächlich.
- Abbildungsmaßstab: Veränderungen des Abbildungsmaßstabs im Video müssen korrekt berücksichtigt werden. Eine Vergrößerung wirkt sich zugunsten, eine Verkleinerung zuungunsten des Betroffenen aus.
- Kein standardisiertes Messverfahren: Anders als die Brückenverfahren ist ViDistA kein eigenständiges Messgerät, sondern ein Auswerteverfahren. Die Berechnung muss im Urteil detailliert dargestellt werden.
- Beeinflussung durch Nachfahren: Das nachfahrende Polizeifahrzeug kann das Fahrverhalten des gemessenen Fahrzeugs unbewusst beeinflussen.
Wichtige Rechtsprechung
Da ViDistA kein eigenständiges standardisiertes Messverfahren ist, genügt im Urteil nicht die bloße Bezeichnung des Verfahrens. Vielmehr müssen die Auswertung und die Berechnung im Detail dargestellt werden, damit die Messung nachvollziehbar ist. Der Tatrichter muss die Berechnungsgrundlagen offenlegen.
Einspruch gegen ViDistA-Messungen
ViDistA-Messungen bieten besonders gute Angriffspunkte, da das Verfahren kein standardisiertes Messverfahren darstellt. Die Verteidigung sollte die vollständige Offenlegung der Berechnungsgrundlagen fordern und prüfen, ob eine Annäherung des Polizeifahrzeugs die Messwerte beeinflusst hat.
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VKS 4.5 – Weiterentwicklung des Brückenabstandsmesssystems
Das VKS 4.5 ist die technische Weiterentwicklung des bewährten VKS 3.0. Es dient ebenfalls der videogestützten Abstandsmessung von Autobahnbrücken aus und wird insbesondere auf stark befahrenen Autobahnabschnitten eingesetzt.
Technische Funktionsweise
Das VKS 4.5 arbeitet nach dem gleichen Grundprinzip wie sein Vorgänger: Eine Tatkamera auf einer Autobahnbrücke zeichnet den fließenden Verkehr auf, während separate Identkameras bei Verdacht auf einen Verstoß Fahrerfotos und Kennzeichenbilder erstellen. Die Auswertung erfolgt nachträglich an einem Bildschirmarbeitsplatz.
Im Vergleich zum VKS 3.0 verfügt das VKS 4.5 über eine verbesserte Bildauflösung und modernere Aufzeichnungstechnik. Allerdings bleiben einige grundlegende Probleme bestehen, insbesondere bei der eingeschränkten Auflösung im Fernbereich des Tatvideos.
Technische Daten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Messart | Videogestützte Brückenabstandsmessung |
| Vorgänger | VKS 3.0 |
| Einsatzort | Autobahnbrücken |
| Bildqualität | Verbesserte Auflösung gegenüber VKS 3.0 |
| Messwerte | Geschwindigkeit und Abstand gleichzeitig |
| Identifikation | Separate Identkameras mit Einzelbildern |
| Auswertung | Nachträgliche Softwareauswertung |
Häufige Fehlerquellen
- Fernbereich-Problematik: Wie beim VKS 3.0 sind im Tatvideo aufgrund der eingeschränkten Auflösung keine spezifischen Merkmale wie Kennzeichen im Fernbereich erkennbar.
- Geschwindigkeitsschwankungen: Die Ermittlung von Durchschnittsgeschwindigkeiten über Teilstrecken kann Geschwindigkeitsschwankungen verschleiern und eine Beeinflussung des Abstandsverhaltens durch das vorausfahrende Fahrzeug nicht ausschließen.
- Separate Identfotos: Die Identfotos werden wie beim VKS 3.0 außerhalb der messtechnischen Zulassung gefertigt, was Zuordnungsprobleme verursachen kann.
- Beeinflussung des Abstandsniveaus: Bei unzureichender Auswertung im Fernbereich ist eine Beeinflussung des Abstandsniveaus durch vorausfahrende Fahrzeuge nicht auszuschließen.
Wichtige Rechtsprechung
Für das VKS 4.5 gelten im Wesentlichen die gleichen rechtlichen Grundsätze wie für das VKS 3.0. Der Tatrichter muss die Auswertung und Berechnung im Urteil nachvollziehbar darstellen. Die Verteidigung sollte prüfen, ob eine ausreichend differenzierte Auswertung in mehreren Teilbereichen vorgenommen wurde.
Einspruch gegen VKS 4.5-Messungen
Bei der Verteidigung gegen VKS 4.5-Messungen empfiehlt es sich, die behördliche Auswertetabelle kritisch zu prüfen. Wurde keine Auswertung in mehreren Teilbereichen vorgenommen, kann eine Beeinflussung des Abstandsverhaltens nicht ausgeschlossen werden. Auch die korrekte Zuordnung der Identfotos sollte hinterfragt werden.
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VAMA – Videogestützte Abstandsmessung auf Autobahnen
Die VAMA (Video-Abstands-Mess-Anlage) ist ein Brückenabstandsmessverfahren, das in mehreren Bundesländern zur Überwachung des Sicherheitsabstands auf Autobahnen eingesetzt wird. Das System basiert auf Videoaufzeichnungen von Autobahnbrücken und ermöglicht die gleichzeitige Erfassung von Geschwindigkeit und Abstand.
Technische Funktionsweise
Bei der VAMA wird eine Videokamera auf einer Autobahnbrücke installiert, die den darunterliegenden Verkehr aufzeichnet. Auf der Fahrbahn befinden sich behördliche Markierungen in definierten Abständen (typischerweise 50-Meter-Markierungen). Die Auswertung erfolgt nachträglich: Anhand der Videobilder wird bestimmt, wann die Vorderachse des vorausfahrenden Fahrzeugs und anschließend die Vorderachse des nachfolgenden Fahrzeugs die Ziellinie überquert.
Aus den Zeitdifferenzen und bekannten Streckenabständen werden Geschwindigkeit und Abstand mathematisch errechnet. Die Identifizierung des Fahrers erfolgt durch eine separate Identkamera.
Technische Daten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Messart | Video-Brückenabstandsmessung |
| Einsatzort | Autobahnbrücken |
| Markierungen | Behördliche Fahrbahnmarkierungen (50 m-Abstände) |
| Messwerte | Geschwindigkeit und Abstand |
| Auswertung | Nachträgliche Videoauswertung am Bildschirmarbeitsplatz |
| Bildfrequenz | 25 Bilder/Sekunde |
| Zeitmessung | Bildgenau (1/25 Sekunde) |
Häufige Fehlerquellen
- Perspektivische Verzerrung: Je nach Kamerawinkel und -position auf der Brücke können perspektivische Verzerrungen die Genauigkeit der Messung beeinträchtigen.
- Fehlzuordnung: Bei dicht aufeinander fahrenden Fahrzeugen gleicher Bauart kann es zu Verwechslungen bei der Zuordnung zwischen Tatvideo und Identfotos kommen.
- Geschwindigkeitskonstanz: Das System setzt voraus, dass die Geschwindigkeit im Messbereich weitgehend konstant bleibt. Brems- oder Beschleunigungsvorgänge können das Ergebnis verfälschen.
- Messstreckenmarkierungen: Fehlerhafte oder abgenutzte Fahrbahnmarkierungen können die Auswertung beeinflussen.
- Bildschirmauflösung: Die Auswertesoftware erfordert eine Mindestauflösung von 1024 × 768 Pixel. Bei niedrigerer Auflösung können Auswertungsfehler auftreten.
Wichtige Rechtsprechung
Die VAMA gilt als standardisiertes Messverfahren. Die Rechtsprechung verlangt jedoch, dass die Auswertung nachvollziehbar dokumentiert wird. Insbesondere muss geprüft werden, ob das Abstandsverhalten im Messbereich konstant war oder ob ein Aufschließvorgang oder ein vorheriges Einscheren vorlag.
Einspruch gegen VAMA-Messungen
Bei einem Einspruch gegen eine VAMA-Messung sollte insbesondere geprüft werden, ob die Geschwindigkeit und der Abstand im Messbereich tatsächlich konstant waren. Auch die korrekte Zuordnung der Fahrzeuge und die Qualität der Fahrbahnmarkierungen sind häufig angreifbare Punkte.
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ViBrAM – Brückenabstandsmessung per Video
Das ViBrAM (Video-Brücken-Abstands-Messverfahren) ist ein in Deutschland verbreitetes System zur Überwachung des Sicherheitsabstands auf Autobahnen. Es gehört zur Familie der Brückenabstandsmessverfahren und wird häufig in Kombination mit dem BAMAS-Verfahren (ViBrAM-BAMAS) eingesetzt.
Technische Funktionsweise
Das ViBrAM-System nutzt Videokameras, die auf Autobahnbrücken montiert sind, um den Verkehrsfluss zu erfassen. Durch behördlich markierte Streckenabschnitte auf der Fahrbahn kann die Software die Geschwindigkeit und den zeitlichen Abstand zwischen Fahrzeugen berechnen. Die Messung basiert auf der Auswertung der Radaufstandspunkte der Fahrzeuge an definierten Messlinien.
Bei der Auswertung wird zunächst die Vorderachse des vorausfahrenden Fahrzeugs auf bzw. vor der Ziellinie und anschließend die Vorderachse des nachfolgenden Fahrzeugs auf bzw. hinter der Ziellinie positioniert. Aus den Zeitdifferenzen ergeben sich die Messwerte.
Technische Daten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Messart | Video-Brückenabstandsmessung |
| Variante | ViBrAM-BAMAS (häufigste Kombination) |
| Einsatzort | Autobahnbrücken |
| Messprinzip | Radaufstandspunkt-Auswertung an Messlinien |
| Messbereich | Nah- und Fernbereich |
| Markierungen | Behördliche 50 m- oder 150 m-Markierungen |
| Auswertung | Nachträgliche Videobildauswertung |
Häufige Fehlerquellen
- Nahbereich vs. Fernbereich: Im Fernbereich ist die Bildauflösung deutlich eingeschränkt, sodass Fahrzeugmerkmale kaum erkennbar sind und die Zuordnung erschwert wird.
- Markierungsabstand: Die Genauigkeit hängt wesentlich von der korrekten Platzierung und Sichtbarkeit der Fahrbahnmarkierungen ab.
- Beeinflussung des Abstandsverhaltens: Wenn das vorausfahrende Fahrzeug bremst oder beschleunigt, kann dies das Abstandsverhalten des gemessenen Fahrzeugs beeinflussen, ohne dass diesem ein Vorwurf gemacht werden kann.
- Fehlzuordnung: Die Zusammenfassung der Fehlermöglichkeiten bei den Videoabstandsmessverfahren zeigt, dass Fehlzuordnungen bei Fahrzeugen gleicher Marke und Farbe ein erhebliches Problem darstellen.
Wichtige Rechtsprechung
Das ViBrAM-BAMAS gilt als standardisiertes Messverfahren. Der Tatrichter muss im Urteil das angewendete Messverfahren (ViBrAM-BAMAS), die Geschwindigkeit des Betroffenen sowie die Länge der Abstandsunterschreitung als Bruchteil des halben Tachowertes (x/10-Wert) angeben (vgl. OLG Stuttgart, DAR 2007, 657).
Einspruch gegen ViBrAM-Messungen
Ein Einspruch gegen eine ViBrAM-Messung hat besonders dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Abstandsverhalten nicht als konstant bewertet werden kann – etwa weil ein Fahrstreifenwechsel, ein Aufschließvorgang oder plötzliches Bremsen des Vorausfahrenden vorlag.
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BAMAS – Die Brückenabstandsmessanlage im Detail
Die BAMAS (Brückenabstandsmessanlage) ist ein videobasiertes Abstandsmesssystem, das von Autobahnbrücken aus operiert. Es wird häufig zusammen mit dem ViBrAM-Verfahren als kombiniertes System ViBrAM-BAMAS eingesetzt und ist eines der meistverbreiteten Abstandsüberwachungssysteme in Deutschland.
Technische Funktionsweise
Die BAMAS funktioniert nach dem Prinzip der Brückenabstandsmessung: Eine hochauflösende Videokamera wird auf einer Autobahnbrücke installiert und zeichnet den darunterliegenden Verkehr auf. Auf der Fahrbahn befinden sich in definierten Abständen behördliche Markierungen, die als Referenzpunkte für die Berechnung dienen.
Die Auswertung erfolgt an einem geeichten Auswertegerät. Dabei werden die Zeitpunkte bestimmt, an denen die Radaufstandspunkte der beteiligten Fahrzeuge definierte Messlinien überqueren. Aus diesen Zeitwerten werden Geschwindigkeit und Abstand berechnet. Die Identifizierung des Fahrers erfolgt über eine manuell ausgelöste Identkamera.
Technische Daten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Messart | Brückenabstandsmessung |
| Systemkombination | Meist als ViBrAM-BAMAS |
| Einsatzort | Autobahnbrücken |
| Auswertegerät | Geeichtes Auswertegerät |
| Identkamera | Manuelle Auslösung bei Verdacht |
| Messprinzip | Zeitbestimmung an drei Situationen (a), (b), (c) |
| Referenz | Behördliche Fahrbahnmarkierungen |
Häufige Fehlerquellen
- Kameraposition: Ein ungünstiger Aufstellwinkel der Kamera auf der Brücke kann zu Auswertetoleranzen bei der Zeitbestimmung der drei relevanten Lichtbilder führen.
- Bildqualität: Bei schlechten Sichtverhältnissen oder ungünstiger Bildqualität sind selbst im Nahbereich zusätzliche Auswertetoleranzen erforderlich.
- Manuelle Identkamera-Auslösung: Die manuelle Auslösung der Identkamera erfordert eine zuverlässige Zuordnung durch das Messpersonal, was bei hohem Verkehrsaufkommen fehleranfällig sein kann.
- Auswertetoleranz außerhalb der Eichung: Die Auswertetoleranz bei der Bildauswertung liegt außerhalb des Eichgesetzes und stellt einen Angriffspunkt dar.
Wichtige Rechtsprechung
Die BAMAS gilt als Teil des standardisierten ViBrAM-BAMAS-Verfahrens. Besondere Bedeutung hat die Frage, ob das Messpersonal die Verkehrssituation korrekt einschätzen konnte – insbesondere ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bestand (vgl. KG, VA 2015, 48; OLG Celle).
Einspruch gegen BAMAS-Messungen
Bei der Verteidigung gegen eine BAMAS-Messung sollte besonders die Qualität der Videoaufnahmen, die korrekte Aufstellung der Kamera und die Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs überprüft werden. Die Auswertung durch einen Sachverständigen kann fehlerhafte Zeitzuordnungen aufdecken.
Abstandsmessung anfechtbar?
Viele Abstandsmessungen sind fehlerhaft. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und übernehmen bei Erfolg Ihr Bußgeld.
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