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VKS 4.5 – Weiterentwicklung des Brückenabstandsmesssystems

Das VKS 4.5 ist die technische Weiterentwicklung des bewährten VKS 3.0. Es dient ebenfalls der videogestützten Abstandsmessung von Autobahnbrücken aus und wird insbesondere auf stark befahrenen Autobahnabschnitten eingesetzt.

Technische Funktionsweise

Das VKS 4.5 arbeitet nach dem gleichen Grundprinzip wie sein Vorgänger: Eine Tatkamera auf einer Autobahnbrücke zeichnet den fließenden Verkehr auf, während separate Identkameras bei Verdacht auf einen Verstoß Fahrerfotos und Kennzeichenbilder erstellen. Die Auswertung erfolgt nachträglich an einem Bildschirmarbeitsplatz.

Im Vergleich zum VKS 3.0 verfügt das VKS 4.5 über eine verbesserte Bildauflösung und modernere Aufzeichnungstechnik. Allerdings bleiben einige grundlegende Probleme bestehen, insbesondere bei der eingeschränkten Auflösung im Fernbereich des Tatvideos.

Technische Daten

ParameterWert
MessartVideogestützte Brückenabstandsmessung
VorgängerVKS 3.0
EinsatzortAutobahnbrücken
BildqualitätVerbesserte Auflösung gegenüber VKS 3.0
MesswerteGeschwindigkeit und Abstand gleichzeitig
IdentifikationSeparate Identkameras mit Einzelbildern
AuswertungNachträgliche Softwareauswertung

Häufige Fehlerquellen

  • Fernbereich-Problematik: Wie beim VKS 3.0 sind im Tatvideo aufgrund der eingeschränkten Auflösung keine spezifischen Merkmale wie Kennzeichen im Fernbereich erkennbar.
  • Geschwindigkeitsschwankungen: Die Ermittlung von Durchschnittsgeschwindigkeiten über Teilstrecken kann Geschwindigkeitsschwankungen verschleiern und eine Beeinflussung des Abstandsverhaltens durch das vorausfahrende Fahrzeug nicht ausschließen.
  • Separate Identfotos: Die Identfotos werden wie beim VKS 3.0 außerhalb der messtechnischen Zulassung gefertigt, was Zuordnungsprobleme verursachen kann.
  • Beeinflussung des Abstandsniveaus: Bei unzureichender Auswertung im Fernbereich ist eine Beeinflussung des Abstandsniveaus durch vorausfahrende Fahrzeuge nicht auszuschließen.

Wichtige Rechtsprechung

Für das VKS 4.5 gelten im Wesentlichen die gleichen rechtlichen Grundsätze wie für das VKS 3.0. Der Tatrichter muss die Auswertung und Berechnung im Urteil nachvollziehbar darstellen. Die Verteidigung sollte prüfen, ob eine ausreichend differenzierte Auswertung in mehreren Teilbereichen vorgenommen wurde.

Einspruch gegen VKS 4.5-Messungen

Bei der Verteidigung gegen VKS 4.5-Messungen empfiehlt es sich, die behördliche Auswertetabelle kritisch zu prüfen. Wurde keine Auswertung in mehreren Teilbereichen vorgenommen, kann eine Beeinflussung des Abstandsverhaltens nicht ausgeschlossen werden. Auch die korrekte Zuordnung der Identfotos sollte hinterfragt werden.

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