- Details
- Written by: hmomberger
- Category: Einspruch & Recht
- Hits: 983
Geschwindigkeitsmessung vor Gericht: Die wichtigsten Urteile 2025/2026
Die Rechtsprechung zur Geschwindigkeitsmessung ist in Bewegung wie nie zuvor. Gleich mehrere wegweisende Entscheidungen von Oberlandesgerichten, Verfassungsgerichten und sogar eine Vorlage an den Bundesgerichtshof (BGH) könnten die Spielregeln für Millionen geblitzter Autofahrer grundlegend verändern. Wer einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten hat, sollte die aktuelle Rechtsprechung kennen – denn ein Einspruch hat aktuell so gute Chancen wie selten zuvor.
1. OLG Saarbrücken legt dem BGH die Gretchenfrage vor: Müssen Blitzer Rohdaten speichern?
OLG Saarbrücken, Beschl. v. 10.04.2025 – 1 Ss (OWi) 112/24
Diese Entscheidung hat das Potenzial, das gesamte System der Geschwindigkeitsüberwachung in Deutschland zu erschüttern. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat dem Bundesgerichtshof im April 2025 eine fundamentale Rechtsfrage vorgelegt: Dürfen Messergebnisse von Blitzern verwertet werden, wenn die Rohmessdaten nicht gespeichert werden – obwohl dies technisch möglich wäre?
Der Sachverhalt
Ein Autofahrer wurde in einer 50er-Zone mit angeblich 75 km/h gemessen. Sein Anwalt forderte Einsicht in die Rohmessdaten – also die ursprünglichen Pulskurven, Zeitstempel und Signalstärken des Messgeräts. Damit hätte er überprüfen können, ob das Gerät fehlerfrei arbeitete oder ob etwa Reflexionen von Leitplanken oder anderen Fahrzeugen zu einer Fehlmessung geführt hatten. Die Behörde teilte mit: Die Rohdaten seien nicht gespeichert worden, da das Messgerät konstruktionsbedingt nur den fertigen Geschwindigkeitswert ausgebe.
Die rechtliche Brisanz
Das OLG Saarbrücken sieht darin einen möglichen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG. Die zentrale Argumentation: Wenn ein Messgerät technisch in der Lage ist, Rohdaten zu speichern, dies aber bewusst nicht tut, wird dem Betroffenen jede Möglichkeit genommen, die Messung unabhängig zu überprüfen. Er muss blind darauf vertrauen, dass das Gerät korrekt funktioniert hat – das widerspreche dem Grundsatz der Waffengleichheit im Verfahren.
Die Divergenz zwischen den Oberlandesgerichten
Genau hier liegt das Problem, das die BGH-Vorlage nötig macht: Die deutschen OLGs sind sich uneins. Das Saarländische Verfassungsgericht hatte bereits 2019 (Az. Lv 7/17) entschieden, dass Messungen ohne Rohmessdaten das Recht auf effektive Verteidigung verletzen. Andere OLGs – etwa in Karlsruhe, Bamberg und Celle – sehen das anders: Sie halten die standardisierte Bauartzulassung durch die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) für ausreichend und fordern keine Speicherung von Rohdaten.
Was bedeutet das für Betroffene?
Solange der BGH nicht entschieden hat, bleibt die Rechtslage unsicher. Das ist für Betroffene zunächst einmal eine gute Nachricht: Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte Einspruch einlegen und die fehlenden Rohmessdaten rügen. Je nach Gerichtsbezirk kann dies zur Einstellung des Verfahrens führen. In Saarland-nahen Gerichtsbezirken stehen die Chancen besonders gut.
2. Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg: Autofahrer haben Recht auf alle Messdaten
VerfGH BW, Beschl. v. 27.01.2025 – 1 VB 173/21, 1 VB 36/22, 1 VB 11/23
In gleich drei wegweisenden Entscheidungen vom 27. Januar 2025 hat der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg die Rechte geblitzter Autofahrer deutlich gestärkt. Die Kernaussage: Behörden müssen sämtliche vorhandenen Messdaten offenlegen – auch solche, die sich nicht in der regulären Bußgeldakte befinden.
Was wurde entschieden?
Bisher war es gängige Praxis, dass Bußgeldbehörden nur die in der Akte befindlichen Unterlagen herausgaben – also typischerweise das Messfoto, den Eichschein und das Messprotokoll. Zusätzliche Daten, die das Messgerät gespeichert hatte, wurden oft zurückgehalten. Der VerfGH BW hat nun klargestellt: Das verletzt das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Denn nur mit den vollständigen Messdaten können Sachverständige beurteilen, ob eine Messung korrekt war.
Welche Daten müssen herausgegeben werden?
Die Entscheidung umfasst ausdrücklich: die Rohmessdaten des Geschwindigkeitsmessgeräts, die digitale Falldatei, Statistikdateien des Messgeräts, die Lebensakte des Messgeräts (Wartungs-, Reparatur- und Eichhistorie), die Ausbildungsnachweise des Messpersonals und ggf. die Bedienungsanleitung des verwendeten Geräts.
Praxisrelevanz
Diese Entscheidung hat über Baden-Württemberg hinaus Signalwirkung. Anwälte in ganz Deutschland berufen sich bereits auf diese Beschlüsse, um eine erweiterte Akteneinsicht zu erzwingen. Verweigert die Behörde die Herausgabe, kann dies ein Verfahrenshindernis darstellen, das zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führt.
3. Bayerisches Oberstes Landesgericht: Toleranzabzug muss zugunsten des Fahrers gerundet werden
BayObLG, Beschl. v. 03.02.2025 – 201 ObOWi 22/25
Eine auf den ersten Blick unscheinbare, aber in der Praxis hochrelevante Entscheidung: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat festgelegt, dass bei der Berechnung des Toleranzabzugs Zwischenwerte immer zugunsten des Betroffenen aufzurunden sind.
Der konkrete Fall
Ein Autofahrer wurde außerorts mit 158 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen. Nach Abzug der 5-Prozent-Toleranz (bei Geschwindigkeiten über 100 km/h) ergab sich ein Toleranzwert von 7,9 km/h. Das Amtsgericht hatte diesen Wert auf 7 km/h abgerundet und dem Fahrer eine Überschreitung von 51 km/h zur Last gelegt – was zu einem Bußgeld von 480 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot führte.
Die Korrektur durch das BayObLG
Das BayObLG korrigierte: Der Toleranzwert von 7,9 km/h muss auf 8 km/h aufgerundet werden. Damit beträgt die vorwerfbare Überschreitung nur noch 50 km/h statt 51 km/h. Die Konsequenz: Das Bußgeld sank von 480 Euro auf 320 Euro – eine Ersparnis von 160 Euro. Der Punkt in Flensburg und das Fahrverbot blieben aber bestehen.
Warum ist das wichtig?
In vielen Fällen liegen die gemessenen Geschwindigkeiten knapp an den Grenzen, an denen sich Bußgeldhöhe, Punktezahl oder Fahrverbote ändern. Eine korrekte Rundung kann den Unterschied machen zwischen Fahrverbot und kein Fahrverbot, zwischen 1 und 2 Punkten, oder zwischen dreistelligen Bußgeldunterschieden. Dieser Grundsatz gilt für alle Geschwindigkeitsmessungen bundesweit.
4. LEIVTEC XV3: Messgerät endgültig nicht mehr standardisiert
Hintergrund: PTB-Abschlussbericht und OLG-Entscheidungen
Das Laser-Messgerät LEIVTEC XV3 war jahrelang eines der am häufigsten eingesetzten mobilen Blitzergeräte in Deutschland. Seit 2021 ist es de facto unbrauchbar: Der Hersteller selbst hat die Verwender gebeten, keine Messungen mehr durchzuführen, nachdem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erhebliche Mängel festgestellt hatte.
Warum sind LEIVTEC-XV3-Messungen problematisch?
Die PTB stellte fest, dass das Gerät unter bestimmten Bedingungen Fehlmessungen mit Abweichungen von bis zu 10 % produzieren kann. Ursachen sind unter anderem: eine fehlerhafte EMV-Prüfung (elektromagnetische Verträglichkeit) bei der Zulassung, ein zu langes Verbindungskabel zwischen Rechner und Bedieneinheit, sowie ungenaue Messungen bei bestimmten Fahrzeugkonturen (z. B. bei SUVs oder Fahrzeugen mit großem Radstand).
Aktuelle Rechtslage
Mehrere Oberlandesgerichte – darunter das OLG Hamm, OLG Oldenburg und OLG Celle – haben entschieden, dass LEIVTEC-XV3-Messungen nicht mehr als standardisiertes Messverfahren anerkannt werden. Das bedeutet: Für jeden einzelnen Messwert muss ein individueller Nachweis der Korrektheit erbracht werden – was in der Praxis kaum möglich ist. Einsprüche gegen LEIVTEC-XV3-Bußgelder haben daher sehr hohe Erfolgsaussichten.
5. TraffiStar S350 und die Rohmessdaten-Problematik
Saarländischer VerfGH, Urt. v. 05.07.2019 – Lv 7/17
Der TraffiStar S350 von Jenoptik ist ein stationärer Laserblitzer, der an vielen Standorten in Deutschland eingesetzt wird. Er steht im Zentrum der Rohmessdaten-Debatte, denn er speichert keine Rohmessdaten.
Das Grundsatzurteil aus dem Saarland
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied 2019, dass Geschwindigkeitsmessungen mit dem TraffiStar S350 das Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzen, weil die fehlende Speicherung von Rohmessdaten eine nachträgliche Überprüfung unmöglich macht. Dieses Urteil führte dazu, dass im Saarland sämtliche TraffiStar-S350-Verfahren eingestellt wurden.
Bundesverfassungsgericht: Kein Zwang zur Speicherung – aber…
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2023 (Az. 2 BvR 1090/21), dass Hersteller nicht verpflichtet sind, Rohmessdaten zu speichern. Allerdings bekräftigte es gleichzeitig (Az. 2 BvR 1616/18), dass Betroffenen Einsicht in vorhandene Rohmessdaten gewährt werden muss. Die Frage, ob das Fehlen von Rohmessdaten ein Beweisverwertungsverbot begründet, ist damit nicht abschließend geklärt – und liegt nun beim BGH.
6. PoliScan Speed: Standardisiert oder nicht?
Der PoliScan Speed von Vitronic ist der meistverbreitete stationäre Blitzer in Deutschland. Auch er speichert keine vollständigen Rohmessdaten. Während die Mehrzahl der OLGs ihn als standardisiertes Messverfahren anerkennt, gibt es Amtsgerichte, die das ablehnen – etwa das AG Aachen. Der Streit um die technische Nachvollziehbarkeit der Messwertbildung schwelt seit Jahren und wird durch die BGH-Vorlage des OLG Saarbrücken möglicherweise bald entschieden.
7. LG Hildesheim: Erweiterte Akteneinsicht bei Blitzerverfahren
LG Hildesheim, Beschl. v. 19.01.2026 – 26 Qs 1/26
Auch das Landgericht Hildesheim hat Anfang 2026 die Rechte von Betroffenen gestärkt: Die vollständige Messdokumentation einschließlich Gerätelogbuch und Wartungsunterlagen muss dem Verteidiger zur Verfügung gestellt werden, da dieser sie für eine sachverständige Überprüfung der Messung zwingend benötigt.
8. Section Control: Streckenradar in Hannover abgeschaltet
Das bundesweit erste Streckenradar (Section Control) auf der B6 bei Hannover wurde Anfang 2024 abgeschaltet. Grund: Neue gesetzliche Vorgaben zum Mess- und Eichverfahren erfordern eine Verschlüsselung der Messdaten, die mit der vorhandenen Anlage technisch nicht umsetzbar war. Der Hersteller Jenoptik gab an, ein Update sei nicht geplant. Ob und wann Section Control in Deutschland wieder zum Einsatz kommt, ist derzeit unklar.
Fazit: Warum sich ein Einspruch 2026 besonders lohnt
Die aktuelle Rechtslage ist für geblitzte Autofahrer so günstig wie nie zuvor. Die Kombination aus der BGH-Vorlage zur Rohmessdaten-Frage, den Entscheidungen aus Baden-Württemberg und Bayern sowie den Problemen einzelner Messgeräte eröffnet zahlreiche Angriffspunkte für einen Einspruch. Besonders erfolgversprechend ist ein Einspruch, wenn Rohmessdaten nicht gespeichert wurden, das verwendete Messgerät umstritten ist (LEIVTEC XV3, TraffiStar S350), der Toleranzabzug fehlerhaft berechnet wurde, die Akteneinsicht nicht vollständig gewährt wurde, oder der Messwert knapp an einer Bußgeldstufe liegt.
Unser Tipp: Legen Sie innerhalb der 14-Tage-Frist Einspruch ein und lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen. Bei Zahl mein Bußgeld übernehmen wir die Kosten – Sie zahlen nichts.
- Details
- Written by: hmomberger
- Category: Einspruch & Recht
- Hits: 1147
Unfallflucht nach § 142 StGB: Eine Straftat
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Folgen: Geld-/Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte, Verlust des Versicherungsschutzes.
Strafen bei Unfallflucht
| Schadenshöhe | Strafe | Punkte | Führerschein |
|---|---|---|---|
| Bagatelle (< 500 €) | Geldstrafe | 2–3 | ggf. Fahrverbot |
| Bedeutend (ab 1.800 €) | Geld-/Freiheitsstrafe bis 3 J. | 3 | Entzug + Sperre |
| Personenschaden | Freiheitsstrafe bis 3 J. | 3 | Entzug + Sperre |
Richtig verhalten nach einem Unfall
Bleiben Sie mindestens 30 Minuten am Unfallort. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht! Melden Sie den Vorfall der Polizei.
Aktuelle Rechtsprechung
OLG Celle, 21.08.2025 – 3 ORs 2/25: Bedeutender Schaden ab 1.800 €
Das OLG Celle hob die Grenze für einen „bedeutenden Schaden" auf 1.800 € netto an (Preissteigerung). Ab dieser Höhe: regelmäßig Fahrerlaubnisentziehung.
OLG Saarbrücken, 31.07.2024: Posttraumatischer Schock keine Entschuldigung
Ein Schock ist keine automatische Entschuldigung. Betroffener muss nachweisen, dass er nicht handlungsfähig war.
Praxis-Tipp: Tätige Reue § 142 Abs. 4 StGB
Wer innerhalb von 24 Stunden nach einem Sachschadenunfall seine Personalien nachmeldet, kann von Strafmilderung oder -verzicht profitieren.
- Details
- Written by: hmomberger
- Category: Einspruch & Recht
- Hits: 1007
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ihre Rechte
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und finden ihn ungerecht? Dann haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wir erklären Ihnen, wie es geht und wann es sich lohnt.
Frist: 14 Tage nach Zustellung
Die wichtigste Regel: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Wird der Einspruch per Post verschickt, zählt das Datum des Eingangs bei der Behörde – nicht das Absendedatum.
Wie lege ich Einspruch ein?
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Er kann per Brief, Fax oder in vielen Bundesländern auch elektronisch eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Einspruch folgende Angaben enthält:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
- Die Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
- Optional: Begründung des Einspruchs
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch kann sich in vielen Fällen lohnen, besonders wenn:
- Die Messung technische Fehler aufweist
- Sie nicht der Fahrer waren (Halterhaftung gilt nur bei Parkverstößen)
- Formfehler im Bußgeldbescheid vorliegen
- Die Verjährungsfrist von 3 Monaten überschritten wurde
- Punkte oder ein Fahrverbot drohen
Kosten eines Einspruchs
Wird der Einspruch abgelehnt und es kommt zur Gerichtsverhandlung, fallen Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten an. Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden diese in der Regel übernommen.
Unser Service: Kostenlos und risikofrei
Bei Zahl mein Bußgeld prüfen wir Ihren Fall kostenlos und übernehmen das Bußgeld, wenn wir Erfolgsaussichten sehen. Für Sie entstehen keine Kosten – egal wie der Fall ausgeht.