Rettungsgasse: Pflicht seit 2020 verschärft
Die korrekte Bildung einer Rettungsgasse rettet Leben. Seit der StVO-Novelle 2020 wurden die Bußgelder drastisch erhöht: bis zu 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
So bilden Sie die Rettungsgasse richtig
Zwei Spuren: Gasse zwischen linker und rechter Spur. Drei+ Spuren: Gasse zwischen äußerster linker und daneben liegender Spur. Bildung sofort bei Schrittgeschwindigkeit oder Stau!
Bußgeldkatalog Rettungsgasse 2026
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Keine Rettungsgasse gebildet | 200 € | 2 | – |
| … mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Rettungsgasse unberechtigt befahren | 240 € | 2 | 1 Monat |
Aktuelle Rechtsprechung
BayObLG: Keine Rettungsgassen-Pflicht innerorts
§ 11 Abs. 2 StVO gilt nur für Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen. Innerorts: § 38 StVO (Einsatzfahrzeuge).
OLG Oldenburg: Sofortige Bildung Pflicht
Die Rettungsgasse muss sofort gebildet werden, sobald der Verkehr stockt. Warten auf Blaulicht = bereits ordnungswidrig.