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Rettungsgasse: Pflicht seit 2020 verschärft

Die korrekte Bildung einer Rettungsgasse rettet Leben. Seit der StVO-Novelle 2020 wurden die Bußgelder drastisch erhöht: bis zu 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

So bilden Sie die Rettungsgasse richtig

Zwei Spuren: Gasse zwischen linker und rechter Spur. Drei+ Spuren: Gasse zwischen äußerster linker und daneben liegender Spur. Bildung sofort bei Schrittgeschwindigkeit oder Stau!

Bußgeldkatalog Rettungsgasse 2026

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Keine Rettungsgasse gebildet200 €2
… mit Behinderung240 €21 Monat
… mit Gefährdung280 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung320 €21 Monat
Rettungsgasse unberechtigt befahren240 €21 Monat

Aktuelle Rechtsprechung

BayObLG: Keine Rettungsgassen-Pflicht innerorts

§ 11 Abs. 2 StVO gilt nur für Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen. Innerorts: § 38 StVO (Einsatzfahrzeuge).

OLG Oldenburg: Sofortige Bildung Pflicht

Die Rettungsgasse muss sofort gebildet werden, sobald der Verkehr stockt. Warten auf Blaulicht = bereits ordnungswidrig.