ViDistA – Videogestützte Abstandsauswertung durch Nachfahren
Das ViDistA-Verfahren (Video-Distanz-Auswertung) ist ein besonderes Abstandsmessverfahren, bei dem der Abstand nicht von einer Brücke aus, sondern durch ein nachfahrendes Polizeifahrzeug ermittelt wird. Es handelt sich um ein Auswerteverfahren, das die aufgezeichneten Videodaten eines Nachfahrvorgangs nachträglich analysiert.
Technische Funktionsweise
Beim ViDistA-Verfahren fährt ein Polizeifahrzeug mit eingebauter Videoanlage hinter dem verdächtigen Fahrzeug her und zeichnet den Vorgang auf. Die Auswertung erfolgt analog zu den Brückenabstandsmessverfahren: Anhand der aufgezeichneten Videosequenz werden Geschwindigkeit und Abstand des vorausfahrenden Fahrzeugs nachträglich errechnet.
Im Gegensatz zu den stationären Brückenverfahren ergeben sich beim ViDistA besondere Herausforderungen, da sich sowohl das messende als auch das gemessene Fahrzeug in Bewegung befinden. Vergrößert sich der Abbildungsmaßstab des überwachten Fahrzeugs im Video, nähert sich das Einsatzfahrzeug an; verkleinert sich der Maßstab, entfernt es sich.
Technische Daten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Messart | Videogestützte Nachfahr-Abstandsmessung |
| Einsatzfahrzeug | Polizeifahrzeug mit Videoanlage |
| Messprinzip | Nachträgliche Auswertung des Nachfahrvideos |
| Messwerte | Geschwindigkeit und Abstand |
| Ähnliches Verfahren | ProVida (Geschwindigkeitsmessung) |
| Auswertung | Softwaregestützte Videobildauswertung |
Häufige Fehlerquellen
- Annäherung des Einsatzfahrzeugs: Nähert sich das Polizeifahrzeug zum Messende an den vorausfahrenden Pkw an, wirkt sich dies zuungunsten des Betroffenen aus – der Abstand erscheint kleiner als tatsächlich.
- Abbildungsmaßstab: Veränderungen des Abbildungsmaßstabs im Video müssen korrekt berücksichtigt werden. Eine Vergrößerung wirkt sich zugunsten, eine Verkleinerung zuungunsten des Betroffenen aus.
- Kein standardisiertes Messverfahren: Anders als die Brückenverfahren ist ViDistA kein eigenständiges Messgerät, sondern ein Auswerteverfahren. Die Berechnung muss im Urteil detailliert dargestellt werden.
- Beeinflussung durch Nachfahren: Das nachfahrende Polizeifahrzeug kann das Fahrverhalten des gemessenen Fahrzeugs unbewusst beeinflussen.
Wichtige Rechtsprechung
Da ViDistA kein eigenständiges standardisiertes Messverfahren ist, genügt im Urteil nicht die bloße Bezeichnung des Verfahrens. Vielmehr müssen die Auswertung und die Berechnung im Detail dargestellt werden, damit die Messung nachvollziehbar ist. Der Tatrichter muss die Berechnungsgrundlagen offenlegen.
Einspruch gegen ViDistA-Messungen
ViDistA-Messungen bieten besonders gute Angriffspunkte, da das Verfahren kein standardisiertes Messverfahren darstellt. Die Verteidigung sollte die vollständige Offenlegung der Berechnungsgrundlagen fordern und prüfen, ob eine Annäherung des Polizeifahrzeugs die Messwerte beeinflusst hat.
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