Cannabis & Drogen am Steuer: Die aktuelle Rechtslage 2026
Mit der Teillegalisierung von Cannabis hat sich auch die Rechtslage im Straßenverkehr grundlegend geändert. Seit dem 22. August 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert – aber Vorsicht: Drogenfahrten werden weiterhin streng bestraft.
Der neue THC-Grenzwert seit August 2024
Der Gesetzgeber hat mit dem 6. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes einen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum eingeführt. Dieser Wert ist vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0,2 Promille und gilt als konservativer Ansatz.
Bußgeldtabelle: Cannabis & Drogen am Steuer 2026
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| THC über 3,5 ng/ml (Erstverstoß) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| THC über 3,5 ng/ml (2. Mal) | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| THC über 3,5 ng/ml (3. Mal) | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
| Amphetamine/Kokain/MDMA etc. | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Cannabis + Alkohol kombiniert | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| Fahranfänger/unter 21 (jeder THC-Wert) | 250 € | 1 | – |
Aktuelle Rechtsprechung
OLG Oldenburg – Erster Freispruch nach neuem Recht (29.08.2024, Az. 2 ORbs 95/24)
Das OLG Oldenburg sprach einen 40-jährigen Autofahrer frei, der mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml am Steuer erwischt wurde. Durch die Anhebung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml – die am 22. August 2024 in Kraft trat – musste das Gericht die mildere Gesetzeslage anwenden. Dieses Urteil gilt als Präzedenzfall für viele ähnlich gelagerte Fälle.
Besondere Regeln für Cannabis-Konsumenten
Wichtig: Wer Cannabis konsumiert und Auto fährt, darf keinerlei Alkohol zu sich nehmen – es gilt ein absolutes Alkoholverbot in Kombination mit THC. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin eine Null-Toleranz auch für Cannabis.
Andere Drogen: Nulltoleranz bleibt
Für alle anderen Drogen (Amphetamine, Kokain, MDMA, Heroin, Morphin, etc.) gilt weiterhin eine Nulltoleranz-Regelung. Bereits der Nachweis im Blut führt zu einem Bußgeld ab 500 € und 1 Monat Fahrverbot.
MPU bei Drogenfahrt
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird in der Regel angeordnet bei:
- Wiederholten Drogenfahrten
- Kombination von Drogen und Alkohol
- Hohen THC-Konzentrationen im Blut
- Auffälligkeiten im Fahrverhalten
Unser Tipp
Gerade bei Drogenfahrten gibt es seit der Gesetzesänderung 2024 viele Unsicherheiten. Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos prüfen – möglicherweise liegt Ihr THC-Wert unter dem neuen Grenzwert!