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PoliScan Speed (Vitronic) 2026: Technik, Fehlerquellen & Einspruch

Das PoliScan Speed der Firma Vitronic ist eines der am weitesten verbreiteten Geschwindigkeitsmessgeräte im deutschsprachigen Raum. Das Gerät nutzt modernes LIDAR-Messprinzip (Laser Imaging Detection and Ranging) zur Geschwindigkeitsmessung und wird von Polizeibehörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingesetzt. Mit seinen zahlreichen Funktionen ermöglicht es sowohl stationäre als auch semi-stationäre Messungen. Allerdings sind die technischen Eigenschaften und insbesondere die Handhabung des Gerätes in der Rechtsprechung seit Jahren umstritten.

Technische Funktionsweise

Das PoliScan Speed arbeitet nach dem LIDAR-Messprinzip, wobei ein Laserscanner die Fahrbahn sektorweise abscannt. Das Gerät emittiert Laserpulse im Infrarotbereich (meist um 905 nm) und misst die Laufzeit des zurückkehrenden Signals. Basierend auf der gemessenen Laufzeit berechnet das System die Entfernung zum Fahrzeug. Durch die kontinuierliche Abtastung der Fahrbahn in mehreren Positionen (Scanning) werden die Positionen von Fahrzeugen zeitlich hintereinander gemessen, woraus die Geschwindigkeit durch Weg-Zeit-Berechnung ermittelt wird.

Das System verfügt über eine digitale Kamera zur Fotodokumentation des gemessenen Fahrzeugs. Die Fotodokumentation ist entscheidend für die spätere Identifikation des Fahrzeugführers und wird als Beweismittel in den Bußgeldverfahren verwendet. Das Gerät kann sowohl stationär an festen Aufstellungsorten als auch semi-stationär (von einem Messfahrzeug aus oder von einem Anhänger) betrieben werden.

Ein kritischer Punkt bei der PoliScan-Speed-Messung ist die sogenannte Smear-Effekt-Problematik: Bei der Fotodokumentation kann es zu Bewegungsunschärfe (Smear) kommen, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Aufnahme noch in Bewegung ist. Dies kann Auswirkungen auf die Fotodokumentation haben, ohne die Messung selbst zu beeinflussen.

Technische Daten

EigenschaftDetails
HerstellerVitronic GmbH
MessprinzipLIDAR-Laserscanner, Fahrbahn sektorweise scannend
PTB-Zulassung18.11/08.05 (mehrfach ergänzt und aktualisiert)
Messbereichca. 6 bis 300 km/h (je nach Aufstellung)
Toleranz3 km/h (bis 100 km/h) / 3 % (über 100 km/h)
EinsatzartStationär, semi-stationär, mobil von Messfahrzeug

Häufige Fehlerquellen

Das PoliScan Speed ist vielfach in der Rechtsprechung Gegenstand von Einsprüchen. Folgende Fehlerquellen sind typisch:

  1. Smear-Effekt bei Fotodokumentation: Die digitale Fotodokumentation kann bei bewegten Fahrzeugen zu Bewegungsunschärfe führen. Dies betrifft zwar nicht die eigentliche Messung, kann aber die Lesbarkeit und Authentizität des Fotos beeinträchtigen.
  2. Fehlende Rohmessdaten (Statistikdatei): Das Gerät speichert typischerweise keine detaillierten Rohmessdaten, die eine objektive Überprüfung der Messung ermöglichen würden. Die sogenannte Statistikdatei wird oft nicht zur Verfügung gestellt, was Gerichte als problematisch einstufen.
  3. Mehrzielproblematik: Bei dichtem Verkehr mit mehreren Fahrzeugen nebeneinander kann das System Schwierigkeiten haben, das richtige Fahrzeug korrekt zu erfassen und zuzuordnen. Dies ist ein bekanntes Problem bei Mehrspur-Messungen.
  4. Software-Updates ohne neue Zulassung: Vitronic führt regelmäßig Software-Updates durch. Solche Updates können die Messergebnisse verändern, ohne dass eine neue PTB-Zulassung vorliegt. Dies ist in mehreren Gerichtsurteilen als problematisch bewertet worden.
  5. Aufstellungsfehler: Die genaue Position und Neigung des Geräts ist entscheidend. Fehlerhafte Aufstellung kann zu systematischen Messabweichungen führen.
  6. Lichtverhältnisse: Extreme Lichtverhältnisse (Gegenlicht, Blendung) können die Lasererfassung beeinträchtigen.

Wichtige Rechtsprechung

Das Saarländische Verfassungsgericht (VerfGH) hat sich intensiv mit der PoliScan-Speed-Problematik auseinandergesetzt. Insbesondere zur Frage der Rohmessdaten hat das Gericht entschieden, dass die fehlende Speicherung und Bereitstellung von Rohmessdaten die Nachprüfbarkeit der Messung erheblich einschränkt. Dies ist für die Zulässigkeit von Bußgeldverfahren problematisch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zu standardisierten Messverfahren geäußert und betont, dass die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen und Bedienungsanleitungen erforderlich ist. Mehrere Oberlandesgerichte (insbesondere OLG Celle, OLG Bamberg) haben Messungen mit PoliScan Speed aufgehoben, wenn Abweichungen von den Aufstellvorschriften oder der Bedienungsanleitung festgestellt wurden.

Eine besonders wichtige Entscheidung betrifft die Nachprüfbarkeit: Gerichte sehen das Fehlen von Rohmessdaten als Verstoß gegen das Grundprinzip der Überprüfbarkeit von Messungen an. Dies kann zu Beweisseinsprochen führen.

Einspruch gegen PoliScan Speed Messung

Einsprüche gegen PoliScan-Speed-Messungen haben gute Erfolgsaussichten, insbesondere wenn folgende Punkte angeführt werden: (1) Fehlende Rohmessdaten und damit verbundene fehlende Überprüfbarkeit der Messung, (2) Mögliche Mehrzielproblematik bei mehrspurigem Verkehr, (3) Mögliche Aufstellungsfehler des Geräts oder Abweichungen von den Bedienungsanleitungen, (4) Fehlende Wartungs- und Kalibrierungsprotokolle. Es ist ratsam, den aktuellen Zulassungsstatus (PTB-Zulassung) zu überprüfen und zu klären, welche Software-Version zum Zeitpunkt der Messung eingesetzt wurde.

Viele Anwälte berichten von hohen Erfolgsquoten bei Einsprüchen gegen PoliScan-Speed-Messungen, gerade wegen der Rohmessdaten-Problematik. Es ist wichtig, bereits beim ersten Einspruch gezielt auf diese Mängel hinzuweisen und gegebenenfalls externe Sachverständige einzuschalten. Die Forderung nach Einsicht in Rohmessdaten und Wartungsprotokollen ist häufig erfolgreich.

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