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VKS 3.0 – Videogestützte Abstandsmessung von Autobahnbrücken

Das VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) ist eines der am häufigsten eingesetzten Systeme zur Abstandsmessung auf deutschen Autobahnen. Es wird von Autobahnbrücken aus betrieben und erfasst den Verkehr mittels Videokameras. Das System misst sowohl die Geschwindigkeit als auch den Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Fahrzeugen.

Technische Funktionsweise

Das VKS 3.0 besteht aus einer Tatkamera, die von einer Autobahnbrücke aus den fließenden Verkehr aufzeichnet, sowie einer oder mehreren Identkameras zur Fahrerfeststellung. Die Tatkamera erfasst die Fahrzeuge im Messbereich, der durch Fahrbahnmarkierungen definiert ist. Die Software errechnet aus den Videobildern (25 Bilder/Sekunde) die Geschwindigkeits- und Abstandswerte der Fahrzeuge.

Seit dem BVerfG-Beschluss von 2009 wird das VKS 3.0 mit einem sogenannten Select-Modul betrieben. Dieses Modul wandelt die Videodaten in Echtzeit in Geschwindigkeits- und Abstandswerte um. Erst wenn ein eingestellter Grenzwert überschritten (Geschwindigkeit) bzw. unterschritten (Abstand) wird, schaltet das Select-Modul die Identkameras zur Dokumentation hinzu.

Technische Daten

ParameterWert
MessartVideogestützte Brückenabstandsmessung
HerstellerVitronic (ehemals Robot Visual Systems)
EinsatzortAutobahnbrücken
Bildfrequenz25 Bilder/Sekunde
MesswerteGeschwindigkeit und Abstand gleichzeitig
IdentifikationSeparate Identkamera(s) für Fahrer/Kennzeichen
SelektionsmodulSelect-Modul für datenschutzkonforme Vorselektion
AuswertungNachträgliche Bildauswertung am Bildschirmarbeitsplatz

Häufige Fehlerquellen

Das VKS 3.0 weist mehrere relevante Fehlerquellen auf, die in der Verteidigung gegen Abstandsverstöße genutzt werden können:

  • Fehlzuordnung von Fahrzeugen: Die Identfotos werden außerhalb der Eichung gefertigt. Bei hintereinanderfahrenden Fahrzeugen gleicher Marke und Farbe kann es zu falschen Zuordnungen kommen.
  • Keine Integritätsprüfung der Identfotos: In der aktuellen Gebrauchsanweisung fehlen konkrete Vorgaben zur Prüfung der Authentizität der Identkamera-Aufnahmen.
  • Beeinflussung im Fernbereich: Ein vorausfahrendes Fahrzeug kann das Abstandsverhalten des gemessenen Fahrzeugs bereits im Fernbereich beeinflussen, was in der Auswertung nicht immer erkennbar ist.
  • Kameraaufstellung: Ein ungünstiger Winkel der Kamera auf der Brücke kann zu Auswertetoleranzen bei der Zeitbestimmung führen.
  • Zeiteinblendung: Fehlt die Zeiteinblendung im Beweisvideo, ist die korrekte Zuordnung zum gemessenen Fahrzeug erheblich erschwert.

Wichtige Rechtsprechung

Die Rechtsprechung zum VKS 3.0 ist geprägt durch den wegweisenden BVerfG-Beschluss vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08), der die anlasslose Videoüberwachung im Straßenverkehr als problematisch einstufte. In der Folge wurden zahlreiche Verfahren eingestellt. Das System wird seitdem nur noch mit dem datenschutzkonformen Select-Modul betrieben.

Das VKS 3.0 gilt als standardisiertes Messverfahren. Der Tatrichter muss im Urteil das Messverfahren, die gemessene Geschwindigkeit sowie die Länge der Abstandsunterschreitung (als x/10-Wert des halben Tachowertes) angeben.

Einspruch gegen VKS 3.0-Messungen

Gegen eine Abstandsmessung mit dem VKS 3.0 bestehen gute Verteidigungsansätze. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Zuordnung zwischen Tatvideo und Identfotos korrekt erfolgte, ob die Messbeamten ordnungsgemäß geschult waren und ob die Gebrauchsanweisung eingehalten wurde. Eine sachverständige Überprüfung der analogen Kopie des originalen Beweisvideos kann weitere Fehler aufdecken.

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