Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ihre Rechte
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und finden ihn ungerecht? Dann haben Sie das Recht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wir erklären Ihnen, wie es geht und wann es sich lohnt.
Frist: 14 Tage nach Zustellung
Die wichtigste Regel: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Wird der Einspruch per Post verschickt, zählt das Datum des Eingangs bei der Behörde – nicht das Absendedatum.
Wie lege ich Einspruch ein?
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen. Er kann per Brief, Fax oder in vielen Bundesländern auch elektronisch eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Einspruch folgende Angaben enthält:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
- Die Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
- Optional: Begründung des Einspruchs
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch kann sich in vielen Fällen lohnen, besonders wenn:
- Die Messung technische Fehler aufweist
- Sie nicht der Fahrer waren (Halterhaftung gilt nur bei Parkverstößen)
- Formfehler im Bußgeldbescheid vorliegen
- Die Verjährungsfrist von 3 Monaten überschritten wurde
- Punkte oder ein Fahrverbot drohen
Kosten eines Einspruchs
Wird der Einspruch abgelehnt und es kommt zur Gerichtsverhandlung, fallen Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten an. Bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden diese in der Regel übernommen.
Unser Service: Kostenlos und risikofrei
Bei Zahl mein Bußgeld prüfen wir Ihren Fall kostenlos und übernehmen das Bußgeld, wenn wir Erfolgsaussichten sehen. Für Sie entstehen keine Kosten – egal wie der Fall ausgeht.