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Unfallflucht nach § 142 StGB: Eine Straftat

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Folgen: Geld-/Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte, Verlust des Versicherungsschutzes.

Strafen bei Unfallflucht

SchadenshöheStrafePunkteFührerschein
Bagatelle (< 500 €)Geldstrafe2–3ggf. Fahrverbot
Bedeutend (ab 1.800 €)Geld-/Freiheitsstrafe bis 3 J.3Entzug + Sperre
PersonenschadenFreiheitsstrafe bis 3 J.3Entzug + Sperre

Richtig verhalten nach einem Unfall

Bleiben Sie mindestens 30 Minuten am Unfallort. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht! Melden Sie den Vorfall der Polizei.

Aktuelle Rechtsprechung

OLG Celle, 21.08.2025 – 3 ORs 2/25: Bedeutender Schaden ab 1.800 €

Das OLG Celle hob die Grenze für einen „bedeutenden Schaden" auf 1.800 € netto an (Preissteigerung). Ab dieser Höhe: regelmäßig Fahrerlaubnisentziehung.

OLG Saarbrücken, 31.07.2024: Posttraumatischer Schock keine Entschuldigung

Ein Schock ist keine automatische Entschuldigung. Betroffener muss nachweisen, dass er nicht handlungsfähig war.

Praxis-Tipp: Tätige Reue § 142 Abs. 4 StGB

Wer innerhalb von 24 Stunden nach einem Sachschadenunfall seine Personalien nachmeldet, kann von Strafmilderung oder -verzicht profitieren.