Unfallflucht nach § 142 StGB: Eine Straftat
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Folgen: Geld-/Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug, Punkte, Verlust des Versicherungsschutzes.
Strafen bei Unfallflucht
| Schadenshöhe | Strafe | Punkte | Führerschein |
|---|---|---|---|
| Bagatelle (< 500 €) | Geldstrafe | 2–3 | ggf. Fahrverbot |
| Bedeutend (ab 1.800 €) | Geld-/Freiheitsstrafe bis 3 J. | 3 | Entzug + Sperre |
| Personenschaden | Freiheitsstrafe bis 3 J. | 3 | Entzug + Sperre |
Richtig verhalten nach einem Unfall
Bleiben Sie mindestens 30 Minuten am Unfallort. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht! Melden Sie den Vorfall der Polizei.
Aktuelle Rechtsprechung
OLG Celle, 21.08.2025 – 3 ORs 2/25: Bedeutender Schaden ab 1.800 €
Das OLG Celle hob die Grenze für einen „bedeutenden Schaden" auf 1.800 € netto an (Preissteigerung). Ab dieser Höhe: regelmäßig Fahrerlaubnisentziehung.
OLG Saarbrücken, 31.07.2024: Posttraumatischer Schock keine Entschuldigung
Ein Schock ist keine automatische Entschuldigung. Betroffener muss nachweisen, dass er nicht handlungsfähig war.
Praxis-Tipp: Tätige Reue § 142 Abs. 4 StGB
Wer innerhalb von 24 Stunden nach einem Sachschadenunfall seine Personalien nachmeldet, kann von Strafmilderung oder -verzicht profitieren.