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ViBrAM – Brückenabstandsmessung per Video

Das ViBrAM (Video-Brücken-Abstands-Messverfahren) ist ein in Deutschland verbreitetes System zur Überwachung des Sicherheitsabstands auf Autobahnen. Es gehört zur Familie der Brückenabstandsmessverfahren und wird häufig in Kombination mit dem BAMAS-Verfahren (ViBrAM-BAMAS) eingesetzt.

Technische Funktionsweise

Das ViBrAM-System nutzt Videokameras, die auf Autobahnbrücken montiert sind, um den Verkehrsfluss zu erfassen. Durch behördlich markierte Streckenabschnitte auf der Fahrbahn kann die Software die Geschwindigkeit und den zeitlichen Abstand zwischen Fahrzeugen berechnen. Die Messung basiert auf der Auswertung der Radaufstandspunkte der Fahrzeuge an definierten Messlinien.

Bei der Auswertung wird zunächst die Vorderachse des vorausfahrenden Fahrzeugs auf bzw. vor der Ziellinie und anschließend die Vorderachse des nachfolgenden Fahrzeugs auf bzw. hinter der Ziellinie positioniert. Aus den Zeitdifferenzen ergeben sich die Messwerte.

Technische Daten

ParameterWert
MessartVideo-Brückenabstandsmessung
VarianteViBrAM-BAMAS (häufigste Kombination)
EinsatzortAutobahnbrücken
MessprinzipRadaufstandspunkt-Auswertung an Messlinien
MessbereichNah- und Fernbereich
MarkierungenBehördliche 50 m- oder 150 m-Markierungen
AuswertungNachträgliche Videobildauswertung

Häufige Fehlerquellen

  • Nahbereich vs. Fernbereich: Im Fernbereich ist die Bildauflösung deutlich eingeschränkt, sodass Fahrzeugmerkmale kaum erkennbar sind und die Zuordnung erschwert wird.
  • Markierungsabstand: Die Genauigkeit hängt wesentlich von der korrekten Platzierung und Sichtbarkeit der Fahrbahnmarkierungen ab.
  • Beeinflussung des Abstandsverhaltens: Wenn das vorausfahrende Fahrzeug bremst oder beschleunigt, kann dies das Abstandsverhalten des gemessenen Fahrzeugs beeinflussen, ohne dass diesem ein Vorwurf gemacht werden kann.
  • Fehlzuordnung: Die Zusammenfassung der Fehlermöglichkeiten bei den Videoabstandsmessverfahren zeigt, dass Fehlzuordnungen bei Fahrzeugen gleicher Marke und Farbe ein erhebliches Problem darstellen.

Wichtige Rechtsprechung

Das ViBrAM-BAMAS gilt als standardisiertes Messverfahren. Der Tatrichter muss im Urteil das angewendete Messverfahren (ViBrAM-BAMAS), die Geschwindigkeit des Betroffenen sowie die Länge der Abstandsunterschreitung als Bruchteil des halben Tachowertes (x/10-Wert) angeben (vgl. OLG Stuttgart, DAR 2007, 657).

Einspruch gegen ViBrAM-Messungen

Ein Einspruch gegen eine ViBrAM-Messung hat besonders dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Abstandsverhalten nicht als konstant bewertet werden kann – etwa weil ein Fahrstreifenwechsel, ein Aufschließvorgang oder plötzliches Bremsen des Vorausfahrenden vorlag.

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