Riegl FG21-P 2026: Laser-Pistole für mobile Messungen
Das Riegl FG21-P ist ein mobiles Laser-Handmessgerät der Firma Riegl Laser Measurement Systems. Das Gerät ist als Pistole konzipiert und wird von Polizeibediensteten zur Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen eingesetzt. Das FG21-P arbeitet nach dem Laser-Messprinzip und ist ein klassisches Handmessgerät, das keine Fotodokumentation durchführt. Die Vizierfähigkeit und das korrekte Handling sind entscheidend für genaue Messungen.
Technische Funktionsweise
Das Riegl FG21-P basiert auf dem Laser-Messprinzip: Ein Laserstrahl wird auf das Fahrzeug gerichtet, und die Laufzeit der Reflexion wird gemessen. Basierend auf dieser Laufzeit wird die Entfernung zum Fahrzeug berechnet. Das Gerät verfügt über eine Visiereinrichtung, die es dem Beamten erlaubt, das Fahrzeug zu verfolgen und zu visieren. Das Gerät speichert die gemessene Geschwindigkeit digital und kann mehrere Messungen speichern.
Ein kritischer Aspekt ist die Bedienungsanleitung: Das Riegl FG21-P hat eine detaillierte Bedienungsanleitung, die exakt befolgt werden muss. Insbesondere die Visiereinrichtung muss vor jeder Messung überprüft und kalibriert werden (Prüfmessung). Dies wird oft nicht gemacht.
Das Gerät führt keine automatische Fotodokumentation durch. Der Beamte muss sich das Fahrzeug und insbesondere das Kennzeichen merken oder notieren. Dies ist fehleranfällig und kann zu Zuordnungsfehlern führen. Bei mehreren Fahrzeugen kann es zu Verwechslungen kommen.
Technische Daten
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Hersteller | Riegl Laser Measurement Systems |
| Messprinzip | Laser-Pistole (Handmessgerät) ohne Fotodokumentation |
| PTB-Zulassung | 18.11/96.02 |
| Messbereich | ca. 5 bis 200 km/h |
| Toleranz | 3 km/h (bis 100 km/h) / 3 % (über 100 km/h) |
| Einsatzart | Mobil (Handgerät, Stativ-montierbar) |
Häufige Fehlerquellen
Das Riegl FG21-P ist ein Handmessgerät und daher stark von der korrekten Bedienung abhängig:
- Visiereinrichtung nicht überprüft: Die Bedienungsanleitung schreibt vor, dass die Visiereinrichtung vor jeder Messung getestet werden muss (Prüfmessung). Wenn dies nicht dokumentiert ist, kann die Messung angefochten werden. Dies ist ein sehr häufiger Fehler.
- Verwechslung mit Nebenfahrspur: Das Gerät hat ein begrenztes Sichtfeld. Bei mehrspurigem Verkehr kann der Beamte versehentlich ein Fahrzeug auf der Nebenfahrspur messen statt des Zielfahrzeugs.
- Keine Fotodokumentation: Das Riegl FG21-P macht keine automatische Fotodokumentation. Die Identifikation des gemessenen Fahrzeugs erfolgt nur durch Notizen. Dies führt zu Zuordnungsfehlern und kann zu Aufhebungen von Bußgeldbescheiden führen.
- Messwertzuordnung bei mehreren Fahrzeugen: Wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vorhanden sind, kann es zu Verwechslungen kommen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde.
- Bedienungsfehler: Das Gerät muss korrekt bedient werden. Fehler beim Halten, der Ausrichtung oder des Zeitpunkts der Messung führen zu ungültigen Messungen.
- Kalibrierung und Wartung: Das Gerät muss regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Wartungsnachweise sollten vorgelegt werden.
Wichtige Rechtsprechung
Das OLG Bamberg hat in einer Entscheidung (DAR 2016) die Anforderung an die Bedienungsanleitung betont. Das Gericht entschied, dass die Einhaltung der Bedienungsanleitung erforderlich ist und Abweichungen zu Aufhebungen von Bußgeldbescheiden führen. Insbesondere die Überprüfung der Visiereinrichtung wurde als essentiell erachtet.
Das OLG Karlsruhe hat in einer 2022er Entscheidung ähnlich entschieden und betont, dass Handmessgeräte ohne Fotodokumentation zusätzliche Anforderungen an die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit haben.
Viele Gerichte sehen das Fehlen von Fotodokumentation beim Riegl FG21-P als problematisch an. Ohne Foto ist die Zuordnung des Fahrzeugs schwieriger nachzuweisen, und Gerichte berücksichtigen dies in ihren Urteilen.
Einspruch gegen Riegl FG21-P Messung
Ein Einspruch gegen eine Riegl-FG21-P-Messung sollte folgende Aspekte anführen: (1) War die Visiereinrichtung vor der Messung überprüft und getestet? Die Bedienungsanleitung schreibt dies vor - wenn dies nicht dokumentiert ist, kann die Messung angefochten werden. Dies ist SEHR effektiv, da viele Beamte diese Überprüfung nicht durchführen. (2) Wie war die genaue Identifikation des gemessenen Fahrzeugs ohne Fotodokumentation möglich? Waren mehrere ähnliche Fahrzeuge vorhanden? (3) Wie wurde sichergestellt, dass nicht die Nebenfahrspur gemessen wurde? (4) Wartungs- und Kalibrierungsnachweise anfragen. (5) Die fehlende Fotodokumentation als problematisch hervorheben.
Die Erfolgsaussichten bei Riegl-FG21-P-Messungen sind relativ gut, insbesondere wenn die Überprüfung der Visiereinrichtung nicht dokumentiert ist. Das Fehlen dieser Dokumentation ist ein direkter Verstoß gegen die Bedienungsanleitung und führt häufig zur Aufhebung von Bußgeldbescheiden. Die fehlende Fotodokumentation ist auch ein starkes Argument, da dies zu Zuordnungsfehlern führen kann. Ein erstmaliger Anruf bei der zuständigen Behörde, um die Visierkalibrierung zu erfragen, ist oft erfolgreich und dokumentiert das Verteidigungsinteresse.
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