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VKS 3.0 – Videogestützte Abstandsmessung von Autobahnbrücken
Das VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) ist eines der am häufigsten eingesetzten Systeme zur Abstandsmessung auf deutschen Autobahnen. Es wird von Autobahnbrücken aus betrieben und erfasst den Verkehr mittels Videokameras. Das System misst sowohl die Geschwindigkeit als auch den Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Fahrzeugen.
Technische Funktionsweise
Das VKS 3.0 besteht aus einer Tatkamera, die von einer Autobahnbrücke aus den fließenden Verkehr aufzeichnet, sowie einer oder mehreren Identkameras zur Fahrerfeststellung. Die Tatkamera erfasst die Fahrzeuge im Messbereich, der durch Fahrbahnmarkierungen definiert ist. Die Software errechnet aus den Videobildern (25 Bilder/Sekunde) die Geschwindigkeits- und Abstandswerte der Fahrzeuge.
Seit dem BVerfG-Beschluss von 2009 wird das VKS 3.0 mit einem sogenannten Select-Modul betrieben. Dieses Modul wandelt die Videodaten in Echtzeit in Geschwindigkeits- und Abstandswerte um. Erst wenn ein eingestellter Grenzwert überschritten (Geschwindigkeit) bzw. unterschritten (Abstand) wird, schaltet das Select-Modul die Identkameras zur Dokumentation hinzu.
Technische Daten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Messart | Videogestützte Brückenabstandsmessung |
| Hersteller | Vitronic (ehemals Robot Visual Systems) |
| Einsatzort | Autobahnbrücken |
| Bildfrequenz | 25 Bilder/Sekunde |
| Messwerte | Geschwindigkeit und Abstand gleichzeitig |
| Identifikation | Separate Identkamera(s) für Fahrer/Kennzeichen |
| Selektionsmodul | Select-Modul für datenschutzkonforme Vorselektion |
| Auswertung | Nachträgliche Bildauswertung am Bildschirmarbeitsplatz |
Häufige Fehlerquellen
Das VKS 3.0 weist mehrere relevante Fehlerquellen auf, die in der Verteidigung gegen Abstandsverstöße genutzt werden können:
- Fehlzuordnung von Fahrzeugen: Die Identfotos werden außerhalb der Eichung gefertigt. Bei hintereinanderfahrenden Fahrzeugen gleicher Marke und Farbe kann es zu falschen Zuordnungen kommen.
- Keine Integritätsprüfung der Identfotos: In der aktuellen Gebrauchsanweisung fehlen konkrete Vorgaben zur Prüfung der Authentizität der Identkamera-Aufnahmen.
- Beeinflussung im Fernbereich: Ein vorausfahrendes Fahrzeug kann das Abstandsverhalten des gemessenen Fahrzeugs bereits im Fernbereich beeinflussen, was in der Auswertung nicht immer erkennbar ist.
- Kameraaufstellung: Ein ungünstiger Winkel der Kamera auf der Brücke kann zu Auswertetoleranzen bei der Zeitbestimmung führen.
- Zeiteinblendung: Fehlt die Zeiteinblendung im Beweisvideo, ist die korrekte Zuordnung zum gemessenen Fahrzeug erheblich erschwert.
Wichtige Rechtsprechung
Die Rechtsprechung zum VKS 3.0 ist geprägt durch den wegweisenden BVerfG-Beschluss vom 11.08.2009 (2 BvR 941/08), der die anlasslose Videoüberwachung im Straßenverkehr als problematisch einstufte. In der Folge wurden zahlreiche Verfahren eingestellt. Das System wird seitdem nur noch mit dem datenschutzkonformen Select-Modul betrieben.
Das VKS 3.0 gilt als standardisiertes Messverfahren. Der Tatrichter muss im Urteil das Messverfahren, die gemessene Geschwindigkeit sowie die Länge der Abstandsunterschreitung (als x/10-Wert des halben Tachowertes) angeben.
Einspruch gegen VKS 3.0-Messungen
Gegen eine Abstandsmessung mit dem VKS 3.0 bestehen gute Verteidigungsansätze. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Zuordnung zwischen Tatvideo und Identfotos korrekt erfolgte, ob die Messbeamten ordnungsgemäß geschult waren und ob die Gebrauchsanweisung eingehalten wurde. Eine sachverständige Überprüfung der analogen Kopie des originalen Beweisvideos kann weitere Fehler aufdecken.
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Zu dicht aufgefahren? Das kostet es
Drängeln und zu dichtes Auffahren gehören zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Je nach gefahrener Geschwindigkeit und Unterschreitung des Mindestabstands drohen hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Gesetzlicher Mindestabstand
Die Faustregel lautet: Der Abstand zum Vordermann sollte mindestens den halben Tachowert in Metern betragen. Bei Tempo 100 also mindestens 50 Meter. Auf Autobahnen wird der Abstand häufig durch Brückenmessungen oder ProViDa-Fahrzeuge kontrolliert.
Bußgeldtabelle: Abstandsverstoß bei über 130 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachos | 75 € | 1 | – |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | – |
| weniger als 3/10 | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 | 320 € | 2 | 3 Monate |
Wie wird der Abstand gemessen?
Die gängigsten Messmethoden sind Brückenabstandsmessung (VAMA), ProViDa-Videofahrzeuge und Verkehrsüberwachung per Hubschrauber. Jede Methode hat spezifische Fehlerquellen, die einen Einspruch rechtfertigen können.
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