Zu dicht aufgefahren? Das kostet es
Drängeln und zu dichtes Auffahren gehören zu den gefährlichsten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Je nach gefahrener Geschwindigkeit und Unterschreitung des Mindestabstands drohen hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Gesetzlicher Mindestabstand
Die Faustregel lautet: Der Abstand zum Vordermann sollte mindestens den halben Tachowert in Metern betragen. Bei Tempo 100 also mindestens 50 Meter. Auf Autobahnen wird der Abstand häufig durch Brückenmessungen oder ProViDa-Fahrzeuge kontrolliert.
Bußgeldtabelle: Abstandsverstoß bei über 130 km/h
| Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 des halben Tachos | 75 € | 1 | – |
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | – |
| weniger als 3/10 | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 | 320 € | 2 | 3 Monate |
Wie wird der Abstand gemessen?
Die gängigsten Messmethoden sind Brückenabstandsmessung (VAMA), ProViDa-Videofahrzeuge und Verkehrsüberwachung per Hubschrauber. Jede Methode hat spezifische Fehlerquellen, die einen Einspruch rechtfertigen können.
Einspruch bei Abstandsverstoß
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