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Probezeit: Was Fahranfänger wissen müssen

Die Probezeit dauert 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. In dieser Zeit gelten für Fahranfänger strengere Regeln – Verstöße können zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung eines Aufbauseminars führen.

A-Verstöße und B-Verstöße

In der Probezeit werden Verstöße in zwei Kategorien eingeteilt:

A-Verstöße (schwerwiegend)

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rotlichtverstoß
  • Alkohol oder Drogen am Steuer (0,0 Promille-Grenze!)
  • Handy am Steuer
  • Gefährdung/Nötigung im Straßenverkehr
  • Überholen im Überholverbot
  • Unfallflucht

B-Verstöße (weniger schwerwiegend)

  • Abgefahrene Reifen / technische Mängel
  • Parken auf Autobahn
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz

Konsequenzen bei Verstößen in der Probezeit

StufeAuslöserMaßnahme
1. Verstoß1 A-Verstoß oder 2 B-VerstößeAufbauseminar + Probezeitverlängerung auf 4 Jahre
2. VerstoßWeiterer A-Verstoß oder 2 B-Verstöße nach SeminarVerwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
3. VerstoßErneuter A-Verstoß oder 2 B-VerstößeFührerscheinentzug

Aufbauseminar (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) umfasst 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt. Kosten: ca. 250–450 €. Das Seminar muss innerhalb von 2 Monaten nach Anordnung begonnen werden.

Null-Promille-Grenze in der Probezeit

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. Ein Verstoß wird als A-Verstoß gewertet und führt zu: 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

Besonders wichtig: Einspruch in der Probezeit

Gerade in der Probezeit kann ein erfolgreicher Einspruch besonders wertvoll sein – denn er verhindert nicht nur Punkte und Bußgeld, sondern auch die Probezeitverlängerung und das teure Aufbauseminar. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos prüfen!