Probezeit: Was Fahranfänger wissen müssen
Die Probezeit dauert 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. In dieser Zeit gelten für Fahranfänger strengere Regeln – Verstöße können zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung eines Aufbauseminars führen.
A-Verstöße und B-Verstöße
In der Probezeit werden Verstöße in zwei Kategorien eingeteilt:
A-Verstöße (schwerwiegend)
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
- Rotlichtverstoß
- Alkohol oder Drogen am Steuer (0,0 Promille-Grenze!)
- Handy am Steuer
- Gefährdung/Nötigung im Straßenverkehr
- Überholen im Überholverbot
- Unfallflucht
B-Verstöße (weniger schwerwiegend)
- Abgefahrene Reifen / technische Mängel
- Parken auf Autobahn
- Kennzeichenmissbrauch
- Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
Konsequenzen bei Verstößen in der Probezeit
| Stufe | Auslöser | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1. Verstoß | 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung auf 4 Jahre |
| 2. Verstoß | Weiterer A-Verstoß oder 2 B-Verstöße nach Seminar | Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung |
| 3. Verstoß | Erneuter A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Führerscheinentzug |
Aufbauseminar (ASF)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) umfasst 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Beobachtungsfahrt. Kosten: ca. 250–450 €. Das Seminar muss innerhalb von 2 Monaten nach Anordnung begonnen werden.
Null-Promille-Grenze in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. Ein Verstoß wird als A-Verstoß gewertet und führt zu: 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
Besonders wichtig: Einspruch in der Probezeit
Gerade in der Probezeit kann ein erfolgreicher Einspruch besonders wertvoll sein – denn er verhindert nicht nur Punkte und Bußgeld, sondern auch die Probezeitverlängerung und das teure Aufbauseminar. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos prüfen!