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Dashcam: Was ist erlaubt – und was nicht?

Immer mehr Autofahrer nutzen Dashcams. Die Rechtslage ist komplex: Aufnahmen können bei Unfällen als Beweis dienen, permanente Aufzeichnungen verstoßen aber gegen den Datenschutz (DSGVO). Empfohlen: Loop-Aufzeichnung mit automatischer Speicherung nur bei Vorfall.

Bußgelder bei Dashcam-Verstößen

VerstoßBußgeld
Permanente Aufzeichnung ohne Anlassbis 500 €
Veröffentlichung mit erkennbaren Personenbis 50.000 €

Aktuelle Rechtsprechung: Dashcam

BGH, Urt. v. 15.05.2018 – VI ZR 233/17: Grundsatzentscheidung

Dashcam-Aufnahmen sind trotz Datenschutzverstoß als Beweismittel verwertbar. Das Interesse an der Wahrheitsfindung kann das Datenschutzinteresse überwiegen.

OLG Stuttgart: Auch in Bußgeldverfahren verwertbar

Das OLG Stuttgart ging weiter: Dashcam-Aufnahmen sind auch in Bußgeldverfahren bei schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten verwertbar. § 6b Abs. 3 BDSG enthält kein Beweisverwertungsverbot für Straf- und Bußgeldverfahren.