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Punkte in Flensburg: Alles zum Fahreignungsregister
Das Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfasst Verkehrsverstöße von Autofahrern. Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Doch wie funktioniert das System genau, und wie können Sie Punkte abbauen?
Das Punktesystem im Überblick
| Punktestand | Maßnahme | Tilgungsfrist |
|---|---|---|
| 1–3 Punkte | Vormerkung (keine Maßnahme) | – |
| 4–5 Punkte | Kostenpflichtige Ermahnung | – |
| 6–7 Punkte | Kostenpflichtige Verwarnung | – |
| 8 Punkte | Führerscheinentzug | – |
So werden Punkte vergeben
| Verstoß | Punkte |
|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot | 2 Punkte |
| Schwere Ordnungswidrigkeit (Gefährdung der Verkehrssicherheit) | 1 Punkt |
| Straftat mit Fahrerlaubnisentzug | 3 Punkte |
| Straftat ohne Fahrerlaubnisentzug | 2 Punkte |
Tilgungsfristen: Wann verfallen Punkte?
- Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): Tilgung nach 2,5 Jahren
- Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot (2 Punkte): Tilgung nach 5 Jahren
- Straftaten (2–3 Punkte): Tilgung nach 10 Jahren
Wichtig: Seit der Reform 2014 laufen die Tilgungsfristen für jeden Eintrag einzeln. Neue Punkte verlängern alte Fristen nicht mehr!
Überliegefrist: Punkte verschwinden nicht sofort
Auch nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben Punkte noch ein weiteres Jahr im Register gespeichert (Überliegefrist). In dieser Zeit sind sie zwar nicht mehr wirksam, werden aber noch angezeigt und können bei erneuten Verstößen berücksichtigt werden.
Punkteabbau durch Fahreignungsseminar
Wer 1–5 Punkte hat, kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abbauen. Das Seminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Kosten: ca. 400–600 €. Dieser Punkteabbau ist nur einmal in 5 Jahren möglich.
Punktestand abfragen
Sie können Ihren Punktestand kostenfrei beim KBA abfragen: online unter www.kba.de (mit neuem Personalausweis), per Post oder persönlich in Flensburg.
Tipp: Punkte vermeiden durch Einspruch
Jeder erfolgreich angefochene Bußgeldbescheid bedeutet: keine Punkte. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos bei uns prüfen!
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Blitzer: Wie wird in Deutschland gemessen?
In Deutschland kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz, um Geschwindigkeitsverstöße zu erfassen. Jedes Verfahren hat spezifische Stärken – aber auch Fehlerquellen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen können.
Die gängigsten Blitzer-Typen
- Radaranlagen (z. B. Traffipax, Multanova): Arbeiten mit Radarstrahlen. Fehlerquellen: Reflexionen, Doppelmessungen, falsche Zuordnung bei mehrspurigem Verkehr.
- Lasermessgeräte (z. B. Riegl FG21-P, TraffiStar S350): Punktgenaue Messung per Laserstrahl. Fehlerquellen: Verwacklungen, falsches Anvisieren, fehlende Eichung.
- Induktionsschleifen (z. B. eso ES 3.0): In die Fahrbahn eingelassene Sensoren. Fehlerquellen: Fahrbahnschäden, Kalibrierungsfehler.
- Lichtschrankenmessung (z. B. eso ES 8.0): Mehrere Lichtschranken messen die Durchfahrtszeit. Gilt als sehr präzise.
- Section Control: Abschnittskontrolle, misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Streckenabschnitt.
- ProViDa (Videomessung): Polizeifahrzeuge mit kalibriertem Tacho und Videoaufzeichnung.
Aktuelle Rechtsprechung zu Blitzer-Messungen
OLG Saarbrücken – Divergenzvorlage an den BGH (10.04.2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24)
In einem wegweisenden Beschluss hat das OLG Saarbrücken dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung im standardisierten Messverfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn keine Rohmessdaten gespeichert wurden und die Verteidigung dadurch in ihren Rechten beschnitten wird. Diese Entscheidung könnte die gesamte Blitzer-Rechtsprechung in Deutschland verändern.
OLG Frankfurt a.M. – Recht auf Einsicht in Messdaten (04.03.2025, Az. 2 ORbs 233/24)
Das OLG Frankfurt stellte klar, dass Betroffene ein Recht auf Einsicht in die vollständige digitale Falldatei haben. Dies umfasst nicht nur das Messfoto, sondern alle technischen Daten des Messvorgangs. Fehlende Daten können einen Einspruch begründen.
OLG Bremen – Fehlende Rohmessdaten kein Verwertungsverbot (23.06.2025)
Im Gegensatz zum OLG Saarbrücken entschied das OLG Bremen, dass fehlende Rohmessdaten nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Diese gegensätzlichen Entscheidungen machen die BGH-Entscheidung umso wichtiger.
Toleranzabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen
| Messverfahren | Toleranzabzug |
|---|---|
| Radar/Laser (bis 100 km/h) | 3 km/h |
| Radar/Laser (über 100 km/h) | 3 % des Messwerts |
| Videoabstandsmessung | 5 % (mind. 5 km/h) |
| ProViDa-Nachfahren | 5 % (mind. 5 km/h) |
| Section Control | 3 % des Messwerts |
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen eine Blitzer-Messung?
Besonders bei folgenden Konstellationen sollten Sie einen Einspruch prüfen lassen:
- Messung ohne Speicherung von Rohmessdaten
- Abgelaufene Eichfrist des Messgeräts
- Fehlerhafte Aufstellung des Blitzers
- Verwechslung bei mehrspurigem Verkehr
- Messprotokoll unvollständig oder fehlerhaft
Tipp: Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos prüfen. Bei Zahl mein Bußgeld übernehmen wir die Kosten für Sie!
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Der aktuelle Bußgeldkatalog 2026
Der Bußgeldkatalog regelt die Sanktionen für Verkehrsverstöße in Deutschland. Hier finden Sie alle aktuellen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote – übersichtlich sortiert nach Verstoßart.
Die häufigsten Verkehrsverstöße im Überblick
| Verstoß | Bußgeld ab | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | 30 € | ab 21 km/h: 1 Pkt. | ab 26 km/h möglich |
| Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | 20 € | ab 21 km/h: 1 Pkt. | ab 26 km/h möglich |
| Rotlichtverstoß | 90 € | 1 | ab 1 Sek.: 1 Monat |
| Handy am Steuer | 100 € | 1 | bei Gefährdung |
| Abstandsverstoß | 25 € | ab 1 | ab 1 Monat |
| Alkohol am Steuer (ab 0,5‰) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Falschparken | 25 € | ggf. 1 | – |
| Überholverstoß | 70 € | 1 | möglich |
| Vorfahrt missachtet | 25 € | ggf. 1 | – |
Punkte in Flensburg: Das Fahreignungsregister
Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert. Ab 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Die Verjährungsfristen betragen je nach Schwere 2,5 bis 10 Jahre.
- 1–3 Punkte: Vormerkung
- 4–5 Punkte: Ermahnung
- 6–7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte: Führerscheinentzug
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