Wohnmobil: Besondere Verkehrsregeln beachten
Wohnmobile unterliegen je nach zulässigem Gesamtgewicht (zGG) unterschiedlichen Vorschriften. Die Grenzen liegen bei 3,5 t und 7,5 t.
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wohnmobile
| Straßentyp | bis 3,5 t | 3,5–7,5 t | über 7,5 t |
|---|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h | 50 km/h | 50 km/h |
| Außerorts | 100 km/h | 80 km/h | 60 km/h |
| Autobahn | keine Begrenzung | 100 km/h | 80 km/h |
Überladung beim Wohnmobil
Wohnmobile werden häufig überladen – die Toleranz ist gering. Bereits ab 2 % Überladung drohen Bußgelder (10–425 €). Bei über 20 %: Punkte in Flensburg. Tipp: Vor der Reise an der Waage wiegen!
Parken mit dem Wohnmobil
Wohnmobile bis 7,5 t dürfen grundsätzlich am Straßenrand parken, sofern nicht durch Schilder verboten. Gehwegparken (Zeichen 315) ist nur bis 2,8 t zGG erlaubt. In Wohngebieten: Wohnmobile über 7,5 t dürfen nachts (22–6 Uhr) und an Sonn-/Feiertagen nicht in Wohngebieten parken.
Gasprüfung seit 2025 wieder Pflicht
Seit Juni 2025 ist die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wieder verpflichtend. Alle 2 Jahre muss der Nachweis erbracht werden – ohne gültige Gasprüfung gibt es keine neue HU-Plakette.