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Wohnmobil: Besondere Verkehrsregeln beachten

Wohnmobile unterliegen je nach zulässigem Gesamtgewicht (zGG) unterschiedlichen Vorschriften. Die Grenzen liegen bei 3,5 t und 7,5 t.

Geschwindigkeitsbegrenzungen für Wohnmobile

Straßentypbis 3,5 t3,5–7,5 tüber 7,5 t
Innerorts50 km/h50 km/h50 km/h
Außerorts100 km/h80 km/h60 km/h
Autobahnkeine Begrenzung100 km/h80 km/h

Überladung beim Wohnmobil

Wohnmobile werden häufig überladen – die Toleranz ist gering. Bereits ab 2 % Überladung drohen Bußgelder (10–425 €). Bei über 20 %: Punkte in Flensburg. Tipp: Vor der Reise an der Waage wiegen!

Parken mit dem Wohnmobil

Wohnmobile bis 7,5 t dürfen grundsätzlich am Straßenrand parken, sofern nicht durch Schilder verboten. Gehwegparken (Zeichen 315) ist nur bis 2,8 t zGG erlaubt. In Wohngebieten: Wohnmobile über 7,5 t dürfen nachts (22–6 Uhr) und an Sonn-/Feiertagen nicht in Wohngebieten parken.

Gasprüfung seit 2025 wieder Pflicht

Seit Juni 2025 ist die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wieder verpflichtend. Alle 2 Jahre muss der Nachweis erbracht werden – ohne gültige Gasprüfung gibt es keine neue HU-Plakette.