Auto-Tuning: Was ist erlaubt?
Tuning erfreut sich großer Beliebtheit – doch wer sein Fahrzeug ohne Genehmigung verändert, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO und saftige Bußgelder.
Wann erlischt die Betriebserlaubnis?
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn: die Fahrzeugart geändert wird, durch das Tuning eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder sich das Abgas- bzw. Geräuschverhalten verschlechtert (§ 19 Abs. 2 StVZO).
Bußgeldkatalog Tuning 2026
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Erlöschene BE ohne Gefährdung | 50 € | – |
| Erlöschene BE mit Verkehrsgefährdung | 90 € | 1 |
| Illegale Auspuffanlage (Lärm) | 80 € | – |
| Unerlaubte Beleuchtung | 20–50 € | – |
| Fahren ohne BE (schwer) | bis 270 € | 1–3 |
Was muss eingetragen werden?
Eintragungspflichtig sind u.a.: Felgen und Reifen (andere Dimensionen), Fahrwerksänderungen (Tieferlegung), Auspuffanlagen, Leistungssteigerung (Chiptuning), Anbauteile (Spoiler, Schweller). Ohne ABE oder Einzelabnahme (§ 21 StVZO): Betriebserlaubnis erloschen!
Rechtliche Konsequenzen
Versicherungsschutz bei illegalem Tuning
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, kann die Kfz-Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen oder den Vertrag kündigen. Bei Vorsatz droht sogar der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes. Besonders riskant: Chiptuning ohne Eintragung, da dies bei Unfällen oft nicht sofort erkennbar ist.