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TraffiSection S450 2026: Abschnittskontrolle mit Durchschnittsgeschwindigkeit
Das TraffiSection S450 von Jenoptik ist ein innovatives Geschwindigkeitsüberwachungssystem, das auf einem völlig anderen Konzept basiert: Abschnittskontrolle oder Section Control. Statt einzelner Fahrzeuge zu messen, werden Fahrzeuge an zwei oder mehr Messpunkten erfasst und die Durchschnittsgeschwindigkeit über die gesamte Strecke berechnet. In Deutschland wird dieses System bisher nur an sehr wenigen Stellen eingesetzt (z.B. B6 bei Laatzen/Hannover), aber die Diskussion über Einführung ist intensiv.
Technische Funktionsweise
Das TraffiSection S450 arbeitet nach dem Abschnittskontroll-Prinzip: Das System erfasst Fahrzeuge an mindestens zwei Messpunkten innerhalb eines definierten Streckenabschnitts. Die Software identifiziert das Fahrzeug durch Kennzeichenerkennung (OCR - Optical Character Recognition) und berechnet die durchschnittliche Geschwindigkeit, die das Fahrzeug über den Abschnitt hinweg gefahren ist. Überschreitet die Durchschnittsgeschwindigkeit den Grenzwert, wird ein Bußgeldbescheid ausgefertigt.
Ein großer Vorteil ist, dass das System nicht einzelne Geschwindigkeitsspitzen erfasst, sondern nur die Durchschnittsgeschwindigkeit. Dies gilt als gerechter und fairer, da Fahrer, die größtenteils im Limit fahren, auch wenn sie kurzzeitig schneller werden, nicht erfasst werden. Ein großes Problem ist hingegen die Datenschutzfrage: Das System speichert Kennzeichen und Fahrzeugbewegungen und ist damit sehr invasiv bezüglich der Privatsphäre.
Ein weiterer technischer Punkt ist die Kennzeichenerkennung: Die OCR-Technologie muss Kennzeichen zuverlässig erkennen, was bei Verschmutzung, schlechtem Wetter oder ungünstigen Lichtverhältnissen zu Fehlern führen kann.
Technische Daten
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Hersteller | Jenoptik |
| Messprinzip | Abschnittskontrolle - Durchschnittsgeschwindigkeit über definierten Streckenabschnitt (2+ Messpunkte) |
| PTB-Zulassung | Gegenstand von Diskussionen (nicht flächendeckend zugelassen) |
| Messbereich | ca. 10 bis 250 km/h |
| Toleranz | Abhängig von Bundesland und Zulassung |
| Einsatzart | Stationär (mehrere Messstationen in Streckenabschnitt) |
Häufige Fehlerquellen
Das TraffiSection S450 hat mehrere mögliche Fehlerquellen:
- Kennzeichenerkennung (OCR): Die Erkennung von Kennzeichen kann bei Verschmutzung, Beschädigungen, ungewöhnlicher Schrift oder Lichtverhältnissen fehlschlagen. Eine fehlerhafte Kennzeichenerkennung führt zu ungültigen Messungen und Zuordnungsfehlern.
- Fahrzeugerkennung und Zuordnung: Das System muss das Fahrzeug eindeutig zwischen den beiden Messpunkten identifizieren und zuordnen. Bei ähnlichen Fahrzeugen kann es zu Verwechslungen kommen.
- Streckenabschnitt-Definition: Die genaue Länge und Abgrenzung des Streckenabschnitts ist entscheidend. Fehlerhafte Definition oder Dokumentation der Strecke führt zu falschen Durchschnittsberechnungen.
- Zeitstempel-Genauigkeit: Die Genauigkeit der Zeitmessung an den beiden Messpunkten ist entscheidend für die Berechnung. Synchronisationsprobleme zwischen den Systemen können zu Fehlern führen.
- Datenschutzfragen: Die massive Datenspeicherung (Kennzeichen, Fahrzeugbewegungen) wirft erhebliche Datenschutzfragen auf, die rechtlich noch nicht vollständig geklärt sind.
Wichtige Rechtsprechung
Das Niedersächsische Staatsgerichtshof hat sich zur Zulässigkeit von Abschnittskontrolle geäußert und bestätigt, dass das System grundsätzlich zulässig ist. Allerdings wurden auch Datenschutzbedenken hervorgehoben. In Deutschland gibt es bisher nur sehr wenige Installationen (insbesondere B6 bei Laatzen/Hannover), da die Akzeptanz niedrig ist und Datenschutzfragen umstritten sind.
Die Rechtsprechung zu Abschnittskontrolle ist noch wenig entwickelt, da das System selten eingesetzt wird. Allerdings wird erwartet, dass Fragen der Kennzeichenerkennung, der Fahrzeugerkennung und der Datenschutzkonformität in Zukunft wichtiger werden.
Ein zentrales rechtliches Problem ist die DSGVO-Konformität: Ist die Speicherung von Kennzeichen und Fahrzeugbewegungen zur Durchschnittsmessung datenschutzkonform? Viele sehen dies kritisch.
Einspruch gegen TraffiSection S450 Messung
Ein Einspruch gegen eine TraffiSection-S450-Messung kann folgende Aspekte anführen: (1) Kennzeichenerkennung überprüfen - war das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Messung deutlich lesbar und unbeschädigt?, (2) Fahrzeugerkennung überprüfen - ist wirklich dieses Fahrzeug gemeint oder könnte eine Verwechslung vorliegen?, (3) Streckenabschnitt-Definition anfragen - wie genau wurde die Strecke definiert und gemessen?, (4) Zeitmessung überprüfen - wie genau waren die Zeitmessungen an den beiden Punkten?, (5) Datenschutz-Compliance anführen - ist die Speicherung der Kennzeichen und Fahrzeugbewegungen DSGVO-konform?
Die Erfolgsaussichten sind schwer zu bewerten, da es noch wenig Rechtsprechung gibt. Allerdings können gute Argumente zu Kennzeichenerkennung, Datenschutz und Systemgenauigkeit durchaus erfolgreich sein. Die Datenschutz-Problematik wird mit zunehmender Verbreitung wichtiger werden. Ein Einspruch mit Fokus auf Datenschutz-Compliance könnte zukunftsweisend sein. Auch sollten Fragen zur genauen Streckenabschnitt-Definition und Zeitmessung gestellt werden, um die Genauigkeit zu hinterfragen.
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Enforcement Trailer 2026: Mobiler Blitzer-Anhänger
Der Enforcement Trailer (oder Blitzer-Anhänger) ist ein semi-stationäres Geschwindigkeitsmessgerät, das von Kommunen und teilweise von Polizeibehörden an wechselnden Standorten aufgestellt wird. Der Anhänger ist typischerweise mit einem PoliScan-Laserscanner oder ähnlichen Messsystemen ausgestattet und wird als flexible Alternative zu fest installierten Blitzern verwendet. Die Technik innerhalb des Anhängers ist meist identisch mit stationären Systemen, aber die Aufstellung und die Frage der Berechtigung sind umstritten.
Technische Funktionsweise
Der Enforcement Trailer nutzt typischerweise ein PoliScan-Laserscanner-System oder ähnliche moderne Messsysteme. Der Anhänger wird an wechselnden Standorten aufgestellt und misst die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge. Das System arbeitet nach den gleichen technischen Prinzipien wie die entsprechenden stationären Geräte, die im Anhänger verbaut sind.
Ein kritischer Punkt sind die Aufstellanforderungen: Der Anhänger muss ordnungsgemäß aufgestellt und ausgerichtet sein. Dies umfasst die korrekte Neigung, Ausrichtung zur Fahrbahn und Befestigung. Ein unsachgemäß aufgestellter Anhänger kann zu systematischen Messfehlern führen. Insbesondere die Hilfslinie (eine Markierung auf der Fahrbahn mit etwa 0,5 m Breite) muss korrekt angebracht sein.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Frage der Berechtigung: Wer darf den Anhänger betreiben? Sind es Polizeibehörden oder auch Kommunen? In welchen Bundesländern ist dies zulässig? Dies ist rechtlich kontrovers.
Technische Daten
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Hersteller | Vitronic / verschiedene (meist PoliScan-Technik) |
| Messprinzip | Semi-stationärer Blitzer-Anhänger mit Laserscanner |
| PTB-Zulassung | Abhängig vom verbauten System (meist 18.11/08.05) |
| Messbereich | ca. 6 bis 300 km/h (je nach Aufstellung) |
| Toleranz | 3 km/h (bis 100 km/h) / 3 % (über 100 km/h) |
| Einsatzart | Semi-stationär (wechselnde Standorte) |
Häufige Fehlerquellen
Der Enforcement Trailer ist mit zahlreichen Fehlerquellen behaftet:
- Aufstellungsfehler: Der Anhänger muss korrekt ausgerichtet und auf ebener Fläche aufgestellt sein. Fehler bei der Aufstellung führen zu systematischen Messabweichungen. Insbesondere die Neigung und der Abstand zur Fahrbahn sind kritisch.
- Hilfslinie-Problematik: Eine Hilfslinie (0,5 m breite Markierung) muss ordnungsgemäß auf der Fahrbahn angebracht sein. Fehlerhafte oder fehlende Hilfslinien führen zu Messfehlern nach den MessEG-Anforderungen.
- Zu tiefe oder zu hohe Position: Der Anhänger muss sich in korrekter Position zur Fahrbahn befinden. Zu tiefe oder zu hohe Position führt zu Winkeln, die außerhalb der Zulassung liegen.
- Wartung und Kalibrierung: Der Anhänger muss regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Die interne Ausrüstung ist oft älter und weniger zuverlässig als fest installierte Systeme.
- Rohmessdaten-Problematik: Wenn ein PoliScan-System verbaut ist, gelten die gleichen Probleme mit fehlenden Rohmessdaten wie beim stationären PoliScan Speed.
- Berechtigung und MessEG-Anforderungen: Die Frage der Berechtigung und der Einhaltung der MessEG-Anforderungen ist kontrovers und unterschiedlich in den Bundesländern.
Wichtige Rechtsprechung
Das AG Castrop-Rauxel hat sich kritisch zur Verwendung von Enforcement Trailern durch Kommunen geäußert und betont, dass die Berechtigung fraglich ist. Die Mettmann-Kontroverse (Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen) hat zu intensiven Diskussionen über die Zulässigkeit geführt. Viele Gerichte haben Messungen mit Enforcement Trailern aufgehoben, wenn Aufstellungsfehler nachgewiesen wurden.
Ein zentrales Thema ist die Frage, ob Kommunen selbst blitzen dürfen oder ob dies ausschließlich Polizeibehörden vorbehalten ist. Dies ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt und wurde mehrfach vor Gericht verhandelt.
Die MessEG-Anforderungen für semi-stationäre Systeme sind streng und erfordern genaue Dokumentation und Aufstellung. Gerichte prüfen diese Anforderungen sorgfältig.
Einspruch gegen Enforcement Trailer Messung
Ein Einspruch gegen eine Enforcement-Trailer-Messung sollte folgende Aspekte hervorheben: (1) Aufstellungsfehler - war der Anhänger korrekt aufgestellt und ausgerichtet?, (2) Hilfslinie - war diese ordnungsgemäß angebracht und in korrekter Breite (0,5 m)?, (3) MessEG-Anforderungen - wurden alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten?, (4) Berechtigung - wurde der Trailer von der zustständigen Behörde ordnungsgemäß betrieben? (5) Bei PoliScan-Ausstattung: Fehlende Rohmessdaten anführen. (6) Wartungs- und Kalibrierungsprotokolle anfragen.
Die Erfolgsaussichten bei Enforcement-Trailer-Messungen sind relativ gut, insbesondere wenn Aufstellungsfehler, Hilfslinienmängel oder MessEG-Verstöße nachgewiesen werden können. Die Berechtigung-Frage ist auch ein starkes Argument, besonders in Bundesländern, wo Kommunen nicht berechtigt sind zu messen. Ein guter Einspruch mit Fokus auf Aufstellungsmängel hat gute Chancen auf Erfolg.
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ProVida 2000/2626 2026: Weg-Zeit-Messung aus Videoaufzeichnung
Das ProVida-System (Modelle 2000 und 2626) von Petards Group (ehemals Tele-Traffic) ist ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät, das auf einem völlig anderen Prinzip basiert: Video-Nachfahren. Ein Beamter folgt einem Fahrzeug im Polizeifahrzeug, während eine Kamera die Entfernung und Zeit aufzeichnet. Aus diesen Daten wird die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs berechnet. Das System ist relativ selten in Deutschland, wird aber an einigen Stellen eingesetzt und bietet zahlreiche Fehlerquellen.
Technische Funktionsweise
Das ProVida-System arbeitet nach einem innovativen Prinzip: Ein Beamter fährt mit konstantem Abstand hinter dem zu messenden Fahrzeug her. Eine Videokamera mit Entfernungsmessung (teils Radar) erfasst die Entfernung zwischen dem Polizeifahrzeug und dem Zielfahrzeug, sowie die verstrichene Zeit. Aus diesen Daten wird die Geschwindigkeit des Zielfahrzeugs berechnet. Das System nutzt also eine Art Verfolgungs-Weg-Zeit-Berechnung.
Ein kritischer Punkt ist, dass der Beamte das Polizeifahrzeug vollständig gleichmäßig fahren muss - keine Beschleunigung, keine Verlangsamung. Jede Abweichung von der Gleichmäßigkeit führt zu Messfehlern. Dies ist extrem schwierig und wird in der Praxis oft nicht korrekt durchgeführt.
Ein weiteres Problem ist die Abbildungsmaßstab-Veränderung: Wenn sich der Abstand zwischen den Fahrzeugen während der Messung verändert, ändert sich auch der Abbildungsmaßstab in der Videokamera. Dies kann zu Fehlmessungen führen.
Technische Daten
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Hersteller | Petards Group (ehem. Tele-Traffic) |
| Messprinzip | Video-Nachfahrsystem, Weg-Zeit-Berechnung aus Videoaufzeichnung |
| PTB-Zulassung | Keine spezifische Zulassung dokumentiert |
| Messbereich | ca. 10 bis 130 km/h |
| Toleranz | Toleranzproblematik bei Annäherung/Entfernung |
| Einsatzart | Mobil (Polizeifahrzeug, Nachfahrsystem) |
Häufige Fehlerquellen
Das ProVida-System ist mit extremen Fehlerquellen behaftet:
- Toleranzproblematik bei Abstandsveränderung: Wenn die Entfernung zwischen den Fahrzeugen sich während der Messung verändert, verändert sich der Abbildungsmaßstab. Dies führt zu Messfehlern. Die Toleranzberechnung wird komplex und ist oft fehlerhaft.
- Gleichmäßigkeit der Beamten-Fahrt: Der Beamte muss mit vollständig konstanter Geschwindigkeit fahren. Jede unbewusste Beschleunigung oder Verlangsamung führt zu Messfehlern. Dies ist praktisch unmöglich zu halten.
- Wegstreckenberechnung: Die genaue Berechnung der Wegstrecke aus der Videoaufzeichnung ist fehleranfällig. Kalibrierungsfehler oder fehlerhafte Entfernungsmessung führen zu Abweichungen.
- Kalibrierung des Tachos: Das System muss mit dem Tacho des Polizeifahrzeugs kalibriert sein. Fehlerhafte Tacho-Kalibrierung führt zu systematischen Messfehlern.
- Äußere Faktoren: Lichtverhältnisse, Wetterbedingungen und Fahrbahn-Unebenheiten können die Videoerfassung beeinflussen.
- Reaktionszeit: Die Reaktionszeit des Beamten beim Starten und Stoppen der Messung ist nicht präzise und führt zu Fehlern.
Wichtige Rechtsprechung
Das ProVida-System ist in Deutschland relativ selten und daher gibt es nicht viel Rechtsprechung speziell dazu. Allerdings haben sich Gerichte generell zu Nachfahrsystemen geäußert und betont, dass die genaue Einhaltung des Messprinzips erforderlich ist. Insbesondere die Anforderung an Gleichmäßigkeit der Beamten-Fahrt ist schwer nachzuweisen und wird von Gerichten kritisch hinterfragt.
Gerichte haben sich auch zu Toleranzfragen geäußert: Bei Video-basierten Messungen müssen Toleranzen explizit berechnet und dokumentiert sein. Fehlende oder mangelhafte Toleranzberechnungen sind ein Grund für Aufhebungen.
Das Fehlen einer PTB-Zulassung oder einer standardisierten Zulassungsnummer ist ebenfalls ein problematisches Merkmal, das Gerichte kritisch sehen.
Einspruch gegen ProVida Messung
Ein Einspruch gegen eine ProVida-Messung sollte fokussieren auf: (1) Die Schwierigkeit, Gleichmäßigkeit der Beamten-Fahrt nachzuweisen - wie wurde sichergestellt, dass der Beamte mit konstanter Geschwindigkeit fuhr?, (2) Toleranzberechnung überprüfen - wie wurde die Toleranz bei möglicher Abstandsveränderung berechnet?, (3) Tacho-Kalibrierung des Polizeifahrzeugs anfordern - war der Tacho zum Zeitpunkt der Messung kalibriert?, (4) Videomaterial prüfen - lässt sich aus der Aufzeichnung die Messung nachvollziehen?, (5) Bedenken zum Fehlen einer PTB-Zulassung anführen - ist das System überhaupt zugelassen?
Die Erfolgsaussichten bei ProVida-Messungen sind relativ hoch, da das System von vielen möglichen Fehlerquellen betroffen ist. Insbesondere die Unmöglichkeit, perfekte Gleichmäßigkeit in der Beamten-Fahrt nachzuweisen, ist ein starkes Argument. Die Toleranzproblematik ist auch ein gutes Argument. Das Fehlen einer eindeutigen PTB-Zulassung ist ebenfalls problematisch. Ein guter Einspruch mit detaillierten Fragen zur Messprozedur kann gute Erfolgsaussichten haben.
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Riegl FG21-P 2026: Laser-Pistole für mobile Messungen
Das Riegl FG21-P ist ein mobiles Laser-Handmessgerät der Firma Riegl Laser Measurement Systems. Das Gerät ist als Pistole konzipiert und wird von Polizeibediensteten zur Geschwindigkeitsmessung von Fahrzeugen eingesetzt. Das FG21-P arbeitet nach dem Laser-Messprinzip und ist ein klassisches Handmessgerät, das keine Fotodokumentation durchführt. Die Vizierfähigkeit und das korrekte Handling sind entscheidend für genaue Messungen.
Technische Funktionsweise
Das Riegl FG21-P basiert auf dem Laser-Messprinzip: Ein Laserstrahl wird auf das Fahrzeug gerichtet, und die Laufzeit der Reflexion wird gemessen. Basierend auf dieser Laufzeit wird die Entfernung zum Fahrzeug berechnet. Das Gerät verfügt über eine Visiereinrichtung, die es dem Beamten erlaubt, das Fahrzeug zu verfolgen und zu visieren. Das Gerät speichert die gemessene Geschwindigkeit digital und kann mehrere Messungen speichern.
Ein kritischer Aspekt ist die Bedienungsanleitung: Das Riegl FG21-P hat eine detaillierte Bedienungsanleitung, die exakt befolgt werden muss. Insbesondere die Visiereinrichtung muss vor jeder Messung überprüft und kalibriert werden (Prüfmessung). Dies wird oft nicht gemacht.
Das Gerät führt keine automatische Fotodokumentation durch. Der Beamte muss sich das Fahrzeug und insbesondere das Kennzeichen merken oder notieren. Dies ist fehleranfällig und kann zu Zuordnungsfehlern führen. Bei mehreren Fahrzeugen kann es zu Verwechslungen kommen.
Technische Daten
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Hersteller | Riegl Laser Measurement Systems |
| Messprinzip | Laser-Pistole (Handmessgerät) ohne Fotodokumentation |
| PTB-Zulassung | 18.11/96.02 |
| Messbereich | ca. 5 bis 200 km/h |
| Toleranz | 3 km/h (bis 100 km/h) / 3 % (über 100 km/h) |
| Einsatzart | Mobil (Handgerät, Stativ-montierbar) |
Häufige Fehlerquellen
Das Riegl FG21-P ist ein Handmessgerät und daher stark von der korrekten Bedienung abhängig:
- Visiereinrichtung nicht überprüft: Die Bedienungsanleitung schreibt vor, dass die Visiereinrichtung vor jeder Messung getestet werden muss (Prüfmessung). Wenn dies nicht dokumentiert ist, kann die Messung angefochten werden. Dies ist ein sehr häufiger Fehler.
- Verwechslung mit Nebenfahrspur: Das Gerät hat ein begrenztes Sichtfeld. Bei mehrspurigem Verkehr kann der Beamte versehentlich ein Fahrzeug auf der Nebenfahrspur messen statt des Zielfahrzeugs.
- Keine Fotodokumentation: Das Riegl FG21-P macht keine automatische Fotodokumentation. Die Identifikation des gemessenen Fahrzeugs erfolgt nur durch Notizen. Dies führt zu Zuordnungsfehlern und kann zu Aufhebungen von Bußgeldbescheiden führen.
- Messwertzuordnung bei mehreren Fahrzeugen: Wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vorhanden sind, kann es zu Verwechslungen kommen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde.
- Bedienungsfehler: Das Gerät muss korrekt bedient werden. Fehler beim Halten, der Ausrichtung oder des Zeitpunkts der Messung führen zu ungültigen Messungen.
- Kalibrierung und Wartung: Das Gerät muss regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Wartungsnachweise sollten vorgelegt werden.
Wichtige Rechtsprechung
Das OLG Bamberg hat in einer Entscheidung (DAR 2016) die Anforderung an die Bedienungsanleitung betont. Das Gericht entschied, dass die Einhaltung der Bedienungsanleitung erforderlich ist und Abweichungen zu Aufhebungen von Bußgeldbescheiden führen. Insbesondere die Überprüfung der Visiereinrichtung wurde als essentiell erachtet.
Das OLG Karlsruhe hat in einer 2022er Entscheidung ähnlich entschieden und betont, dass Handmessgeräte ohne Fotodokumentation zusätzliche Anforderungen an die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit haben.
Viele Gerichte sehen das Fehlen von Fotodokumentation beim Riegl FG21-P als problematisch an. Ohne Foto ist die Zuordnung des Fahrzeugs schwieriger nachzuweisen, und Gerichte berücksichtigen dies in ihren Urteilen.
Einspruch gegen Riegl FG21-P Messung
Ein Einspruch gegen eine Riegl-FG21-P-Messung sollte folgende Aspekte anführen: (1) War die Visiereinrichtung vor der Messung überprüft und getestet? Die Bedienungsanleitung schreibt dies vor - wenn dies nicht dokumentiert ist, kann die Messung angefochten werden. Dies ist SEHR effektiv, da viele Beamte diese Überprüfung nicht durchführen. (2) Wie war die genaue Identifikation des gemessenen Fahrzeugs ohne Fotodokumentation möglich? Waren mehrere ähnliche Fahrzeuge vorhanden? (3) Wie wurde sichergestellt, dass nicht die Nebenfahrspur gemessen wurde? (4) Wartungs- und Kalibrierungsnachweise anfragen. (5) Die fehlende Fotodokumentation als problematisch hervorheben.
Die Erfolgsaussichten bei Riegl-FG21-P-Messungen sind relativ gut, insbesondere wenn die Überprüfung der Visiereinrichtung nicht dokumentiert ist. Das Fehlen dieser Dokumentation ist ein direkter Verstoß gegen die Bedienungsanleitung und führt häufig zur Aufhebung von Bußgeldbescheiden. Die fehlende Fotodokumentation ist auch ein starkes Argument, da dies zu Zuordnungsfehlern führen kann. Ein erstmaliger Anruf bei der zuständigen Behörde, um die Visierkalibrierung zu erfragen, ist oft erfolgreich und dokumentiert das Verteidigungsinteresse.
Geblitzt mit Riegl FG21-P?
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Multanova MultaStar C 2026: Kombiniertes Radar- & Rotlichtsystem
Der Multanova MultaStar C (auch als Multanova bekannt) ist ein Geschwindigkeits- und Rotlicht-Überwachungssystem der Firma ROBOT Visual Systems GmbH (ehemals unter dem Namen Multanova bekannt). Das System kombiniert Radar-Technologie mit Induktionsschleifen und wird typischerweise an Ampeln eingesetzt. Das MultaStar C kann sowohl als reines Geschwindigkeitsmessgerät als auch als Rotlicht-Überwachungssystem betrieben werden und bietet damit eine flexible Lösung für komplexe Verkehrssituationen.
Technische Funktionsweise
Das Multanova MultaStar C arbeitet mit Radar-Technologie zur Geschwindigkeitsmessung. Das Gerät sendet kontinuierlich Radarsignale aus und misst die Reflexion von Fahrzeugen. Basierend auf der Frequenzverschiebung (Doppler-Effekt) wird die Geschwindigkeit berechnet. Das System wird typischerweise an Ampeln installiert und kann mit Induktionsschleifen in der Fahrbahn kombiniert werden, um auch Ampelphasen zu erfassen.
Ein besonderer Vorteil ist die Kombinierbarkeit: Das System kann sowohl Geschwindigkeit als auch Rotlichtverstöße registrieren. Die Fotodokumentation wird durch eine integrierte Kamera durchgeführt. Ein kritischer Punkt ist, dass eine Referenzfoto erforderlich ist, um das gemessene Fahrzeug korrekt zu identifizieren. Diese Referenzfoto muss zum Zeitpunkt der Messung gemacht werden und ist essentiell für die Verwertbarkeit der Messung.
Das System arbeitet mit Umschaltphasen für Gelb und Rot bei Ampeln. Die korrekte Erkennung der Ampelphase und die Zuordnung zur Messung ist entscheidend für die Validität von Rotlichtverstöße-Bußgeldern.
Technische Daten
| Eigenschaft | Details |
|---|---|
| Hersteller | ROBOT Visual Systems GmbH (ehem. Multanova) |
| Messprinzip | Radar + Induktionsschleifen (Geschwindigkeit + Rotlicht) |
| PTB-Zulassung | 18.15/03.30 |
| Messbereich | ca. 5 bis 300 km/h |
| Toleranz | 3 km/h (bis 100 km/h) / 3 % (über 100 km/h) |
| Einsatzart | Stationär (Ampelüberwachung) |
Häufige Fehlerquellen
Das Multanova MultaStar C ist eine komplexe Anlage mit mehreren möglichen Fehlerquellen:
- Referenzfoto erforderlich: Das System MUSS ein Referenzfoto haben, um die Fahrzeugtäter eindeutig zu identifizieren. Fehlerhafte oder nicht vorhandene Referenzsfotos können zu Aufhebungen von Bußgeldbescheiden führen.
- Induktionsschleifen-Wartung: Die Induktionsschleifen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Eine fehlende oder vernachlässigte Wartung ist ein Angriffspunkt für Einsprüche.
- Radar-Kalibrierung: Das Radar-System muss regelmäßig kalibriert werden. Abweichungen bei der Kalibrierung führen zu systematischen Messfehlern.
- Umschaltphasen Gelb/Rot: Bei Rotlicht-Überwachungen ist die korrekte Erfassung der Ampelphase essentiell. Fehler bei der Phasenerkennung führen zu ungültigen Messungen.
- Kombinierte Messungen: Wenn das System sowohl Geschwindigkeit als auch Rotlichtverstöße erfasst, müssen diese Informationen korrekt zugeordnet sein. Eine Fehlzuordnung ist möglich.
- Fotokalibrierung: Die Kamera muss kalibriert sein, um aus dem Foto die Fahrzeugmerkmale korrekt zu erfassen. Eine schlechte Fotokalibrierung kann zu Erkennungsproblemen führen.
Wichtige Rechtsprechung
Das Multanova MultaStar C wird häufig in Bußgeldverfahren eingesetzt, insbesondere bei Ampelüberwachungen. Gerichte haben sich zu den Anforderungen an Kombinationssysteme geäußert: Die Zuordnung von Geschwindigkeit und Rotlichtverstößen muss eindeutig sein. Wenn Zweifel bestehen, sollte das Bußgeld aufgehoben werden.
Die Anforderung an Referenzfotos wird von Gerichten streng beachtet. Fehlende oder mangelhafte Referenzfotos führen häufig zur Aufhebung von Bußgeldbescheiden. Das System muss ordnungsgemäß dokumentieren können, welches Fahrzeug gemessen wurde.
Wartungs- und Kalibrierungsanforderungen gelten wie bei allen stationären Messgeräten: regelmäßige Wartung und Kalibrierung sind essentiell und müssen dokumentiert sein.
Einspruch gegen Multanova MultaStar C Messung
Ein Einspruch gegen eine Multanova-MultaStar-C-Messung sollte fokussieren auf: (1) Qualität und Vollständigkeit der Referenzfoto - ist das gemessene Fahrzeug eindeutig identifiziert?, (2) Wartungsprotokolle der Induktionsschleifen anfordern - sind diese aktuell?, (3) Radar-Kalibrierungsprotokolle anfragen - wurde das Radar korrekt kalibriert?, (4) Bei Rotlicht-Messungen: Überprüfung der Ampelphase-Erkennung - war die Phasenerkennung korrekt?, (5) Fotokalibrierung überprüfen - wurde die Kamera ordnungsgemäß kalibriert?
Die Erfolgsaussichten sind relativ gut, wenn Mängel bei der Referenzfoto, Wartung, oder Kalibrierung nachweisbar sind. Besonders bei Ampel-Überwachungen können Fehler bei der Phasenerkennung zu starken Argumenten für Einsprüche werden. Eine genaue Überprüfung der Fotodokumentation und der Zuordnung ist ratsam.
Geblitzt mit Multanova MultaStar C?
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