Blitzer: Wie wird in Deutschland gemessen?
In Deutschland kommen verschiedene Messverfahren zum Einsatz, um Geschwindigkeitsverstöße zu erfassen. Jedes Verfahren hat spezifische Stärken – aber auch Fehlerquellen, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen können.
Die gängigsten Blitzer-Typen
- Radaranlagen (z. B. Traffipax, Multanova): Arbeiten mit Radarstrahlen. Fehlerquellen: Reflexionen, Doppelmessungen, falsche Zuordnung bei mehrspurigem Verkehr.
- Lasermessgeräte (z. B. Riegl FG21-P, TraffiStar S350): Punktgenaue Messung per Laserstrahl. Fehlerquellen: Verwacklungen, falsches Anvisieren, fehlende Eichung.
- Induktionsschleifen (z. B. eso ES 3.0): In die Fahrbahn eingelassene Sensoren. Fehlerquellen: Fahrbahnschäden, Kalibrierungsfehler.
- Lichtschrankenmessung (z. B. eso ES 8.0): Mehrere Lichtschranken messen die Durchfahrtszeit. Gilt als sehr präzise.
- Section Control: Abschnittskontrolle, misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Streckenabschnitt.
- ProViDa (Videomessung): Polizeifahrzeuge mit kalibriertem Tacho und Videoaufzeichnung.
Aktuelle Rechtsprechung zu Blitzer-Messungen
OLG Saarbrücken – Divergenzvorlage an den BGH (10.04.2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24)
In einem wegweisenden Beschluss hat das OLG Saarbrücken dem Bundesgerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Ergebnis einer Geschwindigkeitsmessung im standardisierten Messverfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn keine Rohmessdaten gespeichert wurden und die Verteidigung dadurch in ihren Rechten beschnitten wird. Diese Entscheidung könnte die gesamte Blitzer-Rechtsprechung in Deutschland verändern.
OLG Frankfurt a.M. – Recht auf Einsicht in Messdaten (04.03.2025, Az. 2 ORbs 233/24)
Das OLG Frankfurt stellte klar, dass Betroffene ein Recht auf Einsicht in die vollständige digitale Falldatei haben. Dies umfasst nicht nur das Messfoto, sondern alle technischen Daten des Messvorgangs. Fehlende Daten können einen Einspruch begründen.
OLG Bremen – Fehlende Rohmessdaten kein Verwertungsverbot (23.06.2025)
Im Gegensatz zum OLG Saarbrücken entschied das OLG Bremen, dass fehlende Rohmessdaten nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Diese gegensätzlichen Entscheidungen machen die BGH-Entscheidung umso wichtiger.
Toleranzabzüge bei Geschwindigkeitsmessungen
| Messverfahren | Toleranzabzug |
|---|---|
| Radar/Laser (bis 100 km/h) | 3 km/h |
| Radar/Laser (über 100 km/h) | 3 % des Messwerts |
| Videoabstandsmessung | 5 % (mind. 5 km/h) |
| ProViDa-Nachfahren | 5 % (mind. 5 km/h) |
| Section Control | 3 % des Messwerts |
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen eine Blitzer-Messung?
Besonders bei folgenden Konstellationen sollten Sie einen Einspruch prüfen lassen:
- Messung ohne Speicherung von Rohmessdaten
- Abgelaufene Eichfrist des Messgeräts
- Fehlerhafte Aufstellung des Blitzers
- Verwechslung bei mehrspurigem Verkehr
- Messprotokoll unvollständig oder fehlerhaft
Tipp: Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid kostenlos prüfen. Bei Zahl mein Bußgeld übernehmen wir die Kosten für Sie!